Es wird Zeit, Licht ins Dunkel der „Online-Durchsuchungen“ zu bringen. Vergangenes Wochenende wurde bekannt, dass möglicherweise das Bundes- und weitere Ländersicherheitsbehörden eine Software einsetzen, mit der sie über die gesetzlichen bzw. die Grenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2008 hinaus Daten auf Computer ausspähen und ggf. zur Strafverfolgung oder polizeilich nutzen.
Grob und nicht-technisch gesagt geht es darum: Nachdem die CDU-SPD-Bundesregierung durch Einführung des BKA-Gesetzes auf Bundesebene die rechtliche Grundlage für eine „Online-Durchsuchung“ geschaffen hat, stellte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von FDP-Mitgliedern klar, dass eine vollständige, umfassende Durchsuchung eines Computers unzulässig ist, da sonst in den intimsten Privatbereich bzw. den Kernbereich persönlicher Lebensgestaltung, der verfassungsrechtlich absolut geschützt ist, eingegriffen werden würde. Überwacht werden darf nur die Kommunikation, also alles das, was vom Absender bewusst nach außen gegeben werden sollte (also z.B. eMails oder Internettelefonie). Aber alle Daten, die nicht versandt oder eben nicht irgendwie Dritten zugänglich gemacht werden sollen, sind tabu. Hier soll allein der Verfasser (mit dem Arbeitsgerät Computer) die Hoheit darüber behalten und allein entscheiden, wem er diese Inhalte jemals zugänglich machen möchte. Dazu gehört auch explizit alles, was auf der Festplatte gespeichert ist (Texte aller Art, mithin auch Testamentsentwürfe oder Tagebuchaufzeichnungen, Arztrechnungen samt Diagnose, Kalendereinträge im Outlook, heruntergeladene Internetseiten, gespeicherte eMails). Auch eine technisch mögliche Nutzung der Mikrofone oder der Kameras an Computern, z.B. zur „online-Überwachung“ der Büroräume, sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig.
Gesetz und Recht müssen eingehalten werden – auch und gerade von staatlichen Sicherheitsbehörden. Die Bürger haben einen Anspruch darauf, sich auf staatliche Institutionen und deren rechtsstaatlich untadelige Vorgehensweisen verlassen zu können.
Wenn die technischen Aussagen des Chaos Computer Clubs zutreffen, muss sehr genau geprüft werden, ob tatsächlich die rechtlichen Grenzen von den Sicherheitsbehörden eingehalten wurden oder nicht. Wenn Grenzen überschritten wurden, wonach es aktuell aussehen könnte, dann muss das erhebliche Konsequenzen haben. Die FDP wird alles tun, um die Vorkommnisse im Innenausschuss des Deutschen Bundestages aber auch in den Landtagen aufzuklären. Es muss dabei u.a. um Folgendes gehen:
- Wurde eine Software eingesetzt, die mehr kann, als dies rechtlich erlaubt ist?
- Wenn ja, wem war dies bekannt?
- Wurden Ergebnisse aus der zu weit gehenden Ausforschung genutzt?
- Wer hat diese Ergebnisse wann und wie genutzt?
- wie kann in Zukunft sichergestellt werden, dass derartige Überschreitungen technisch aber auch über rechtliche (Verfahrens-)Vorgaben vermieden werden?
Ich halte es für richtig, wenn die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern nun in die Aufarbeitung einbezogen werden und die Regierungen lückenlos darüber berichten. Aufklärung tut not; wenn der Trojaner vorsätzlich Grenzen überschreitend eingesetzt wurde, muss dieses Konsequenzen haben.
Schon 2007 hatte auf Antrag von Hartfrid Wolff und des FDP-Landesverbandes Baden-Württemberg der FDP-Bundesparteitag in Stuttgart sich einstimmig gegen die „Online-Durchsuchung“ ausgesprochen. Die FDP hat eine klare Haltung!
Eine parteipolitische Randbemerkung zu den GRÜNEN sei erlaubt: Das Aufheulen der Grünen jetzt ist nicht nachvollziehbar. Es sei nur daran erinnert, dass bundesweit zum ersten mal eine „Online-Durchsuchung“ seitens Rot-Grün angeordnet worden ist. Der damalige Innenminister Schily bzw. sein Staatssekretär hatten unter der Rot-Grünen-Regierung bereits vor 2005 eine Online-Durchsuchung ohne jede gesetzliche Grundlage, einfach per Dienstanweisung, angeordnet! Dies war sogar für den darauf folgenden Innenminister Schäuble rechtsstaatlich zu vage, so dass er die gesetzliche Grundlage schuf. Inhaltlich ändert dies nichts, nur zeigt es eines: wie bei der Vorratsdatenspeicherung, wo die Grünen in Baden-Württemberg im Koalitionsvertrag dafür eintreten, dass sie umgesetzt wird, sind Grüne keine verlässlichen Partner für rechtsstaatliche Maßnahmen. Die einzige Partei, die verlässlich für Bürgerrechte eintritt, ist die FDP. Dies sieht man am Ergebnis der Anti-Terror-Gesetze, die nach der Einführung durch Rot-Grün und Verschärfung unter Schwarz-Rot nunmehr eine deutlich rechtsstaatlichere und demokratischere Grundierung bekommen haben; das sieht man bei den Internetsperren, wo gerade Liberale mit Erfolg sich dafür eingesetzt haben, dass keine behördliche Struktur für Internetzensur aufgebaut werden konnte. In einer Koalition mit der CDU/CSU sind keine 100%-Lösungen im Sinne der FDP-Politik möglich: aber die Erfolge können sich sehen lassen!