Law Blog: Die Meinungsfreiheit als Sondermüll

Einen sehr guten Artikel hat Udo Vetter in seinem Law-Blog veröffentlicht. Garniert mit Beispielen aus der mittlerweile absurd-komischen deutschen Rechtspraxis serviert er anschaulich, wie unwissend die Große Koalition mit dem Schutz der Bürgerrechte im Internet umgeht. Ich habe an anderer Stelle schon ausführlich zum Thema Netzsperren geschrieben – und finde meine Position mittlerweile auch von Ex-Verfassungsrichtern bestätigt. (http://www.youtube.com/watch?v=WxdkgH1pGXc). Doch hier ein Ausschnitt aus dem Artikel:

[...] An den Beispielen sieht man, wie unredlich von der Leyens Stammtischargumente sind. Sie nennt kriminelles Handeln, welches bereits heute unter Strafe steht und verfolgt wird. Dann bringt sie die Menschenwürde ins Spiel und postuliert einen Handlungsauftrag des Staates, der weit über die Verhütung und Verfolgung von Straftaten hinausgeht. Eine zugkräftige, gleichwohl aber billige Argumentation, und zwar in mehrfacher Hinsicht:

Die Menschwürde zählt, vereinfacht gesagt, zu den Grundrechten. Sie ist ein Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Niemand darf von staatlichen Organen zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht und seines Selbst beraubt werden; sein Leben ist nicht gegen das Leben anderer abwägbar (ausführliche Beschreibung: Wikipedia).

Frau von der Leyen münzt das Abwehrrecht gegen den Staat in einen Handlungsauftrag des Staates um. Plötzlich ist die Menschenwürde ein Grund für staatliches Eingreifen – der Staat schützt die Menschenwürde seiner Bürger, indem er Dritten den Mund zuhält oder durch Stoppschilder dafür sorgt, dass sie im Internet nicht mehr gelesen, gesehen und gehört werden können.

Das entfernt sich weit vom eigentlichen Sinn und Zweck des Grundrechts auf Menschenwürde. Wie absurd das Ganze ist, zeigt sich an von der Leyens Aussage, die Bewahrung der Menschenwürde begrenze Demokratie und Meinungsfreiheit auf das “richtige Maß”. So werden aus rechtsstaatlichen Grundelementen, die sich bedingen und ergänzen, Gegensätze.

Die böse Absicht darf mittlerweile unterstellt werden.

Die Familienministerin interpretiert also die Menschenwürde um. Von einer Pflicht, welche die äußersten Grenzen staatlichen Handelns umreißt, zum “großen Reinigungsauftrag” an den Staat. Das mag fürsorglich gemeint sein. Zu viel staatliche Fürsorge in Form der Beschneidung von Grundrechten hat jedoch bisher weder die Demokratie noch die Freiheit gefördert. [...]

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/02/die-meinungsfreiheit-als-sondermull/

Prädikat: Besonders lesenswert.

1 Kommentar zu “Law Blog: Die Meinungsfreiheit als Sondermüll”


  1. 1 Lesetipps « Ma_te H_bner Pingback am 8. Aug 2009 um 22:01

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