Waffenkontrollen, die keine ernsthaften Mängel ergeben, müssen gebührenfrei werden

Landtagsdebatte, Mittwoch 24.01.2018

Waffenkontrollen, die keine ernsthaften Mängel ergeben, müssen gebührenfrei werden
Besitzer legaler Waffen sind ganz überwiegend verantwortungsbewusst und dürfen nicht drangsaliert werden

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll, begründet den Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion zur Abschaffung der Gebühren für waffenrechtliche Kontrollen, die ohne erhebliche Mängel bleiben:

„Waffenbesitzer sind ganz überwiegend rechtstreue Bürger. Die von uns von der Landesregierung regelmäßig eingeforderten Statistiken zeigen dies immer wieder. Bei über 90 Prozent der Kontrollen von Waffenbesitzern werden keine ernsthaften Mängel festgestellt.
Obwohl sie sich rechtstreu verhalten, haben diese Waffenbesitzer derzeit teilweise Gebühren in dreistelliger Höhe zu tragen. Dies muss geändert werden. Für Kontrollen, bei denen keine solchen Mängel festgestellt werden, ist auf Gebühren zu verzichten. Wie würden sich die Autofahrer beschweren, wenn sie für jedes Nichtauslösen des Geschwindigkeitskontroll-Blitzers trotzdem zur Kasse gebeten werden würden.
Die FDP hat daher einen Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt, der Waffenkontrollen, die keine mit einer Ordnungswidrigkeit zu bestrafenden Mängel feststellen, gebührenfrei hält. Leider lehnten CDU, SPD, Grüne und AfD den Gesetzentwurf ab.
Die AfD rühmt sich, einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht zu haben. Dieser Gesetzentwurf, der in die Bundeskompetenz fallende Rechtsbegriffe umdefiniert, ist allerdings verfassungsrechtlich fragwürdig und so nicht zustimmungsfähig.“