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Homburger: ?Es bringt nichts, beim Alkoholmissbrauch nur die Symptome zu bekämpfen.?

FDP gegen generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

18.04.2010 - (Stuttgart) Zum Vorschlag des baden-württembergischen Innenministeriums zur Änderung des Polizeigesetzes erklärt die FDP-Landesvorsitzende Birgit Homburger: ?Es bringt nichts, beim Alkoholmissbrauch nur die Symptome zu bekämpfen. Auf den zuständigen Ebenen müssen Präventions- und Hilfekonzepte im Mittelpunkt stehen. Ein generelles Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ist nicht zielführend und wird von der FDP Baden-Württemberg abgelehnt.?

Der Landesvorstand der FDP Baden-Württemberg hat auf seiner Sitzung an diesem Wochenende deshalb diesen Beschluss gefasst:

?Die FDP Baden - Württemberg lehnt eine vom Innenministerium des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagene Änderung des Polizeigesetzes ab, welche Kommunen erlauben soll, ?präventiv? allgemeine Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen zu erlassen.
Derartige Verbotsregelungen sind allenfalls dazu geeignet, Symptome zu bekämpfen oder Probleme zu verlagern, ohne die Ursachen wirksam anzugehen. Dabei werden die Grundrechte aller Betroffenen ohne Abwägung
beschnitten, jeder Einzelne steht unter Generalverdacht.

Nicht jeder, der Alkohol konsumiert, wird gewalttätig. Ob von einer Person, die Alkohol trinkt, eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, ist vielmehr eine Entscheidung des Einzelfalls und kann
nicht durch eine generelle Regelung im Polizeigesetz ersetzt werden. Es ist
daher Aufgabe der örtlichen Polizei, die jeweilige Situation zu beurteilen und gegebenenfalls durch die Anordnung eines Platzverweises oder einer
Ingewahrsamnahme die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen.

Darüber hinaus setzt sich die FDP Baden-Württemberg dafür ein, dass auf den zuständigen Ebenen Präventions- und Hilfekonzepte erarbeitet werden.?

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