Forderungen zur Bewältigung der BSE- Krise

 

(Beschluss des 93. Ordentlichen Landesparteitages am 4./5. Januar  2001 in Stuttgart)

 

1.      Das Verbot der Verfütterung von Tiermehl muss europaweit zeitlich unbegrenzt durchgesetzt werden.

 

2.      Die Verbraucherschutz  und die Landwirte sind durch funktionierende Kontrollen bei der Lebensmittelherstellung sowie bei den Mischfutterherstellern und scharfe Sanktionsmaßnahmen, durch die Länder zu schützen. Der Aufbau einer europäischen Lebensmittelkontrollinstanz ist zu realisieren.

 

3.      Die Kennzeichnung von Fleisch- und Wurstwaren muss für den Verbraucher eindeutig sein. Falsches Etikettieren von Wurstwaren ist unverantwortlich und muss schwer bestraft werden.

 

4.      Die Bundesregierung muss schleunigst die Mittel im Bundeshaushalt zur Erforschung von BSE und Scrapie (Traberkrankheit bei Schafen) sowie der Variante der Creutzfeld-Jacob Krankheit aufstocken. Diese Mittel sollten u.a. der Entwicklung eines Schnelltests dienen, mit denen der BSE-Erreger am lebenden Rind nachgewiesen werden kann.

 

5.      Die Forderungen des Bundeskanzlers und der Grünen nach einem Ende der „industrialisierten Landwirtschaft“ gehen an den eigentlichen Problemen vorbei: Pauschale Diskriminierungen so genannter „größerer Betriebe“  sind fachlich nicht gerechtfertigt und werden strikt abgelehnt. Qualitativ hochwertige Produkte werden  in  landwirtschaftlichen Betrieben unabhängig von ihrer Betriebsgröße hergestellt. Sie sind Ergebnisse der Produktionsmethoden, der Qualifikation des Landwirts und der eingesetzten Betriebsmittel. Bisher wurden ausschließlich in bäuerlichen Familienbetrieben BSE- Erkrankungen festgestellt.

 

6.      Gleichzeitig müssen die Chancen für die heimische Landwirtschaft, das Fleischerhandwerk, die Ernährungswirtschaft und Gastronomie durch regionale Herkunftszeichen, wie z. B. das Herkunfts- und Qualitätszeichen in Baden-Württemberg, (HQZ) genutzt und ausgebaut werden. Erzeugergemeinschaften, die sich mit der Produktion und Vermarktung regionaler Produkte beschäftigen, müssen zusätzlich gefördert werden.

 

7.      Das Abschlachten des gesamten Viehbestandes bei einem erkannten BSE-Fall ist nicht notwendig und ist sofort aufzugeben!