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B e s c h l
u ß
des 92. Ordentlichen Landesparteitages
am 5. Januar 2000 in Stuttgart
BILDUNGSPOLITIK
Landeszuschüsse
an die Schulen in freier Trägerschaft
Die F.D.P. Baden-Württemberg
strebt für die laufenden Zuschüsse des Landes an die Schulen in freier
Trägerschaft eine Neuregelung nach folgenden Grundsätzen an:
- Die Schulen
in freier Trägerschaft sollen weiterhin gesetzlich geregelte Kopfbeträge
erhalten, über die sie für ihren Schulbetrieb frei verfügen
können. Aber
- im Interesse
des chancengleichen Zugangs für Schüler aus allen sozialen Schichten
und
- zur Wahrung
der Chancengerechtigkeit für die Schulen in freier Trägerschaft
im Wettbewerb mit den Schulen in staatlich-kommunaler Trägerschaft
ist die Bemessung der Kopfbeträge transparenter zu gestalten.
- Künftig
sollen die Schulen in freier Trägerschaft pro Schüler und Jahr einen
Kopfbetrag in Höhe von 80% der vergleichbaren laufenden Kosten erhalten,
die pro Schüler und Jahr an Schulen in staatlich-kommunaler Trägerschaft
anfallen.
- Die Entwicklung
der Bemessungsgrundlage jeder Schulart ist dem Landtag regelmäßig
darzulegen - spätestens ein Vierteljahr vor der Einbringung jedes Landeshaushalts.
Dabei sind die Berechnungsmethode und die das Berechnungsergebnis begründenden
Einzelzahlen offenzulegen.
- Bemessungsgrundlage
sind 100% der laufenden Aufwendungen des Landes für einen Schüler
in einer entsprechenden Schule in staatlich-kommunaler Trägerschaft -
einschließlich Beihilfen und Pensionen. Dabei sind die laufenden Aufwendungen
der Kommunen in Höhe der Sachkostenbeiträge aus dem kommunalen Finanzausgleich
zu berücksichtigen. Abschläge wegen unwirtschaftlicher Schulgrößen
im staatlich-kommunalen Bereich werden nicht gemacht
- Im Gesetz über
die Schulen in freier Trägerschaft ist zu regeln, dass die Schulen 80%
der jeweils aktuellen Bemessungsgrundlage ihrer Schulart erhalten.
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