Generationengerechte und verläßliche Altersversorgung

(Beschluss des Landeshauptausschusses am 16. Mai 1998 in Leinfelden-Echterdingen)

  1. Die F.D.P. Baden-Württemberg unterstützt die Grundlinie der Vorlage des Bundesvorstandes für den Leipziger Bundesparteitag zur generationengerechten und verlässlichen Altersversorgung.
  2. Zur Weiterarbeit im Themenkomplex "Rente" wird beschlossen:

Die Landespartei fasst die bestehenden Rentenkonzepte der F.D.P. und die aktuelle Diskussion in einem Gesamtkonzept zusammen mit dem Ziel, innerhalb eines Jahres eine beschlussfähige Vorlage zu erstellen.

Es wird ein Arbeitskreis eingerichtet, dem interessierte Mitglieder der Landesfachausschüsse und weitere Interessenten, insbesondere der LSI (Liberale Senioren Initiative) und der JULIS, angehören. Die Federführung dieses AK sollte beim Landesfachausschuß Sozialpolitik liegen.

Vordringliche Organisationsformen sind:

Wichtige Grundlagen sind das Rentenreformgesetz `99, die Wiesbadener Beschlüsse (Kapitel 11), die Beschlüsse des Bundesparteitages in Leipzig, die vorliegenden Anträge 1 (Grundzüge eines Entwurfs zur Reform der Rentenversicherung), 2 (Unsere Zukunft: In Verantwortung für alle Generationen) und 4 (Die Bürgerrente - für ein funktionsfähiges und gerechtes System der Alterssicherung).