Änderung des Landesbeamtengesetzes

Die F.D.P./DVP-Landtagsfraktion wird aufgefordert, initiativ zu werden und darauf hinzuwirken, dass Wahlbeamte zukünftig nicht bereits im Alter von 45 Jahren in den vollen Genuss ihrer Pensionsansprüche kommen. Dies sollte zukünftig frühestens nach 2 vollen Wahlperioden möglich sein. Dabei sollten bis zum 55. Lebensjahr sonstige Einkünfte angerechnet werden.

Ein Ausscheiden aus dem Amt aus persönlichen Gründen und auf eigenen Wunsch sollte ab der 3. Wahlperiode für Wahlbeamte zukünftig ermöglicht werden.