B e s c h l u s s des 99. Ordentlichen Landesparteitages am 4./5. Januar 2006 in Stuttgart Regierungsprogramm 2006 – 2011 A.1 Familie / Kinder Die Familie bildet seit jeher das Fundament unserer Gesellschaft. Sie stellt die kleinste Einheit menschlichen Zusammenlebens dar, ist Grundlage unseres Wertesystems und ist die zentrale Instanz für die Erziehung und Bildung von Kindern. Damit übernimmt sie wichtige gesellschaftspolitische Aufgaben. In den letzten Jahren hat sich das Familienbild gewandelt. Neben die traditionellen Familien sind zunehmend sogenannte „Ein-Eltern-Familien“ sowie nichteheliche oder gleichgeschlechtliche Partnerschaften getreten. Der Begriff der Familie muss deshalb neu definiert werden: Familie ist für Liberale dort, wo Kinder sind. Das Problem ist aber, dass immer weniger Menschen sich für Kinder entscheiden. Nur mit einer modernen und einfallsreichen Familienpolitik können wir es schaffen, der fortschreitenden Überalterung der Gesellschaft und der rückläufigen Geburtenrate entgegenzuwirken. Nur mit einer modernen und einfallsreichen Familienpolitik können wir die Familien stärken und die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Lebensentwürfen gewährleisten. Wir wollen den Erziehungsauftrag der Familie stärken und unterstützen. Grundsätzlich darf die Entscheidung für Kinder nicht an den Rahmenbedingungen, die der Staat vorgibt, scheitern. Die Entscheidung für eine Familie darf kein Armutsrisiko sein und keine dauerhafte Benachteiligung für die einzelne Familie darstellen. Kernanliegen liberaler Familienpolitik ist es deshalb, die Rahmenbedingungen für die Familie und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Das beinhaltet eine Aufwertung der elterlichen Erziehungsarbeit genauso wie die Schaffung und den Ausbau außerfamiliärer Betreuungsangebote. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass neben dem Recht auf einen Kindergartenplatz für Drei- bis Sechsjährige auch die Situation für Kinder unter drei Jahren verbessert werden kann. Dazu haben wir den Kommunen Finanz- und Planungshoheit übertragen, um flexibler als bisher bedarfsgerechte Strukturen zu entwickeln. Dabei haben wir gesetzlich festgelegt, dass der Beteiligung freier Träger, der Trägervielfalt und dem Wunsch und Wahlrecht der Eltern Rechnung zu tragen ist. Die auf die Initiative der FDP zurückgehende Einrichtung der verlässlichen Grundschule und der Ausbau von Betreuungsangeboten in und an der Schule sind ein wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf . Im Rahmen des Konzeptes „Kinderfreundliches Baden-Württemberg“ stehen dem Landeshaushalt zusätzlich sieben Mio. Euro zur Verfügung. Vier Mio. für den Ausbau von Krippenplätzen und drei Mio. für den Ausbau der Tagespflege. Da für uns die sehr flexible Form der Betreuung durch Tageseltern einen hohen Stellenwert hat, haben wir durchgesetzt, dass die Landeszuschüsse für den Landesverband der Tagesmütter- Vereine nicht gekürzt wurden. Erziehende Elternteile und Tagesmütter leisten einen wichtigen Beitrag zur Zukunft unseres Landes und genießen deshalb die besondere Unterstützung der FDP. Wir wollen: · die Familie stärken, indem wir die elterliche Erziehungsarbeit als besondere Leistung anerkennen, durch pädagogische Betreuungsangebote im Sinne von Elternschulen stärken und die Partnerschaft zwischen dem Elternhaus und Betreuungs- und Bildungseinrichtungen ausbauen. · die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und hierzu die Angebote der Kleinkindbetreuung durch Tageseltern und Betreuungseinrichtungen sowie die Ganztagsangebote im Kindergarten und der Schule zusammen mit den Kommunen bedarfsgerecht ausbauen; · das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen nachhaltig verbessern und ausbauen. Deshalb muss auf kommunaler Ebene das trägerbezogene Fördersystem durch eine Subjektförderung des einzelnen Kindes ersetzt werden. Eltern sollen Kinderbetreuungsgutscheine erhalten, die sie nach ihren Bedürfnissen in qualifizierten Einrichtungen einlösen können; · in Betrieben und öffentlichen Institutionen Anreize setzen für den Ausbau einer familienfreundlichen Infrastruktur beispielsweise in Form von Betriebskindergärten, Belegungsrechten bei freien Trägern oder Kooperationen mit Tageselternvereinen; · flexible Formen der Teilzeitbeschäftigung wie Jobsharing oder Kombinationen von Präsenzzeiten am Arbeitsplatz und Telearbeit beispielhaft weiterentwickeln und fördern; auch in Führungspositionen muss hiervon Gebrauch gemacht werden können; · die Familienförderung so weiterentwickeln, dass Kindererziehung das berufliche Fortkommen von Eltern nicht hemmt; zu den besonders geeigneten Maßnahmen gehört der rasche Wiedereinstieg in den Beruf nach der Geburt; · den Wiedereinstieg in das Berufsleben stärker fördern, z.B. durch begleitende Maßnahmen zum Erhalt der beruflichen Qualifikation während einer Familienpause sowie durch den Abbau bürokratischer und arbeitsrechtlicher Hemmnisse; · (in der Bundespolitik) durch die Reform des Steuerrechts und des Kindergeldes (steuerlicher Grundfreibetrag von etwa 7.700 € pro Familienmitglied, Anhebung des monatlichen Kindergeldes auf 200 €) und durch Schaffung eines Elterngeldes im ersten Lebensjahr eines Kindes dafür Sorge tragen, dass die Erfüllung des Kinderwunsches für Familien kein Armutsrisiko darstellt. · die Umschichtung des Landeserziehungsgeldes hin zu einer Förderung von Kinder unter drei Jahren; · eine Kultur des Hinsehens und Eingreifens bei Gewalt gegen Kinder und die Sensibilisierung von Lehrern (Gesellschaft) für Anzeichen familiärer oder sexueller Gewalt. A.2 Bildung und Betreuung Bildung steht seit jeher im Zentrum liberaler Politik. Sie ist für Liberale ein Bürgerrecht. Sie versetzt den Menschen in die Lage, frei, verantwortlich und selbstbestimmt zu leben. Sie ist Voraussetzung für eine funktionierende und erfolgreiche Gesellschaft. Bildung beginnt jedoch nicht erst am Schulanfang, sondern schon lange davor. Gerade in den ersten Lebensjahren sind Kinder besonders aufnahme- und lernfähig. Aus diesem Grund müssen überkommene Aufgabenteilungen und -zuweisungen überprüft und überwunden werden - Kindergärten sind die ersten wichtigen Bildungseinrichtungen. Die Erfüllung unserer Forderung, die Verantwortung für die Kindergärten dem Kultusministerium zuzuordnen, ist ein Beitrag dazu, Bildung und Erziehung in Schule und vorschulischem Bereich ganzheitlich zu denken und zu gestalten. Im Kindergarten kann und soll nicht die Wissensvermittlung an erster Stelle stehen, sondern die Persönlichkeitsentwicklung und die Schulung von Grundkompetenzen. Vor allem die für den Bildungserfolg entscheidend wichtige Entwicklung der sprachlichen Kompetenz muss vom Kindergarten unterstützt werden. Künftig wird kein Kind ohne ausreichende Sprachkenntnisse eingeschult werden. Als erstes Bundesland haben wir daher ein – bislang aus Mitteln der Landesstiftung Baden-Württemberg finanziertes – Sprachförderprogramm im Vorschulalter entwickelt. Mit Sprachstandsdiagnosen können Kinder ein bis eineinhalb Jahre vor Schuleintritt beurteilt werden; im Bedarfsfall werden sie besonders gefördert. Die zur Bewältigung dieser Aufgabe erforderliche Reform der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung hat die FDP mit angestoßen. Land und Kommunen haben vereinbart, ab dem Jahr 2006 pädagogische Programme zur Förderung von Kindern mit sprachlichem oder anderweitigem Förderbedarf zu erproben, und zwar in unterschiedlichen Modellen, die den besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Kindergartens Rechnung tragen. Nach Abschluss der vierjährigen Erprobungsphase stellt das Land für diese vorschulische Förderung bis zu 45 Mio. € jährlich zur Verfügung. Genauso wenig, wie sich der Kindergarten dem Bildungsauftrag entziehen kann, kann sich die Schule einem Erziehungs- und Betreuungsauftrag entziehen. Schule hat eine soziale Verantwortung. Obwohl Baden-Württemberg in allen Schulleistungsuntersuchungen eine hohe Leistungsfähigkeit attestiert wird, weist auch unser Schulsystem noch Chancenungerechtigkeit auf. Bildungserfolg hängt auch in Baden-Württemberg noch von der sozialen Herkunft der Schülerinnen und Schülern ab. Schule muss deshalb mehr sein als eine Bildungseinrichtung, sie muss zum Lebensraum werden, der Chancen für jedes Kind eröffnet, unabhängig vom Elternhaus. „Das beinhaltet eine Aufwertung der elterlichen Erziehungsarbeit genauso wie die Schaffung und den Ausbau außerfamiliärer Betreuungsangebote.“ Veränderte gesellschaftliche und insbesondere familiäre Verhältnisse erfordern den durchgängigen Ausbau vorschulischer und schulischer Ganztagesangebote. Die FDP hat diese Anforderung schon lange erkannt. Unter unserer Regierungsbeteiligung hatte sich die Zahl der Ganztagesschulen bereits im Jahr 2003 auf ca. 150 mehr als verdoppelt. In das dann vom Bund initiierte Investitionsprogramm für Ganztagsschulen (IZBB) konnten in Baden-Württemberg 565 Vorhaben aufgenommen werden; weitere 349 Anmeldungen kamen aufgrund nicht ausreichender Bundesmittel nicht zum Zuge. Land und Kommunen haben sich daher auf die „Investitionsoffensive Ganztagsschule“ verständigt, mit der für die kommenden neun Jahre Schulhausbaufördermittel in Höhe von rund 1 Mrd. € bereitgestellt werden. Ziel ist – wie von der FDP seit langem gefordert – der bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsschulen: für jeden Schüler soll es ein solches Angebot in erreichbarer Nähe geben. Neben die Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung – in gebundener, teilgebundener oder offener Form und personell ausgestattet mit bis zu 7 bzw. bis zu 10 zusätzlichen Lehrerwochenstunden je Klasse/Gruppe – tritt ein neuer Typ offener Ganztagsschulen. Deren zusätzliche Bildungs- und Betreuungsangebote werden außer durch verstärkten Einsatz pädagogischen Personals auch durch Nutzung vorhandener Strukturen in den Bereichen Musik, Theater, Sport, Volkshochschule und Jugendarbeit, aber auch durch Schaffung spezieller Förderangebote im Bereich von Wissenschaft und Technik und unter Beteiligung von Elterninitiativen realisiert. Das Land stellt hierfür bis zu 40 Mio. € jährlich zur Verfügung. Wir wollen: · die besondere Lernfähigkeit in frühen Lebensjahren systematisch besser nutzen und hierzu den Bildungsauftrag des Kindergartens weiter stärken; dazu gehören klare Vorgaben im Orientierungsplan, die neueste wissenschaftliche Erkenntnisse umsetzen, hierzu gehört ebenso, Talente zu begünstigen, zu erkennen und zu fördern; · zu diesem Zweck Kindergarten und Grundschule durch den Ausbau ihrer Kooperation besser miteinander verzahnen; · in Baden-Württemberg einen Lehrstuhl für Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt „Frühkindliche Bildung“ einrichten, um eine wissenschaftliche Begleitung des Orientierungsplans sicherzustellen; · die verbindliche Teilnahme aller Kinder im Alter zwischen 3 und 4 Jahren an einer Sprachstandsdiagnose, welche eventuelle Defizite in der sprachlichen Entwicklung rechtzeitig aufdeckt und gegebenenfalls eine Förderung verbindlich eingeleitet; ein Kindergartenpflichtjahr ist hierzu nicht erforderlich; · eine in den Alltag des Kindergartens integrierte, ganzheitliche Sprachförderung, die daher letztlich allen Kindern zugute kommt, speziell aber aufgezeigten Defiziten in der sprachlichen Entwicklung begegnet; · eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher, die den Erfordernissen der frühen Sprachförderung und der generell stärkeren Akzentuierung des Bildungsauftrags des Kindergartens Rechnung trägt; · die Vielfalt in der Trägerschaft der vorschulischen Einrichtungen weiter stärken und deshalb verstärkt alternative Finanzierungsmodelle prüfen und den kommunalen Gremien zur Umsetzung anbieten; hierbei steht ein System von Gutscheinen, die von den Eltern flexibel eingelöst werden können, im Vordergrund liberaler Anstrengungen; · das Angebot von Ganztagsschulen, denen aufgrund ihrer pädagogischen Konzeption und Aufgabenstellung zusätzliche Lehrerwochenstunden zugewiesen werden, bedarfsgerecht ausbauen, und zwar grundsätzlich in allen allgemeinbildenden Schularten, hierfür ist ein Teil der Lehrerstellen zu verwenden, die durch den absehbaren Schülerrückgang freiwerden. · den zwischen Land und Kommunen vereinbarten offenen Ganztagsschulen neuen Typs ein von den einzelnen Schulen zu verwaltendes Budget zur Verfügung stellen, das sie in eigener Entscheidung zur Finanzierung ihrer zusätzlichen Angebote einschließlich des Einsatzes von Schulsozialarbeit verwenden können; · bei der Zuweisung von Schulhausbaufördermitteln im Rahmen der „Investitionsoffensive Ganztagsschule“ den besonderen Anforderungen im Bereich der Hauptschule weiterhin Rechnung tragen; · im Konsens mit den Kommunen die Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung im Bereich von Bildung und Betreuung neu ordnen, um zu einer klaren Abgrenzung der jeweiligen Verantwortungsbereiche zu kommen. A.3 Qualität und Eigenständigkeit Nicht erst durch die vergleichenden Schuluntersuchungen (IGLU, TIMSS, PISA u.a.) wissen wir, dass Bildung in Deutschland in der Krise steckt. Baden-Württemberg steht im Vergleich zu anderen Bundesländern ausgesprochen gut da. Vorrangiges Ziel liberaler Bildungspolitik ist es jedoch, den Anschluss an die internationale Spitzengruppe herzustellen und auch national in allen Bereichen wieder zur Spitze zu gehören. Eine erfolgreiche Bildungspolitik garantiert den Erfolg einer Gesellschaft und ihrer Bürgerinnen und Bürger und ist die beste Sozialpolitik die wir haben. Es gehört zu den liberalen Grundüberzeugungen, dass größtmögliche Eigenständigkeit der Schule, eigenverantwortlich zu nutzender pädagogischer Gestaltungsspielraum und Wettbewerb der Schulen untereinander, Voraussetzung für die weitere Steigerung von Qualität und Leistungsfähigkeit im Bildungsbereich sind. Den entsprechenden Prozess in der baden-württembergischen Bildungspolitik haben wir mitbestimmt; als Stichworte für bereits erfolgte Maßnahmen seien genannt: Reduzierung der verbindlich vorgegebenen Lehrplaninhalte, Entwicklung schuleigener Curricula, Profilbildung der einzelnen Schule, Befreiung vom 45-Minuten-Takt, schuleigene Ausschreibung von Lehrerstellen (bislang in begrenztem Umfang). Wir wollen diesen richtigen Weg weitergehen. Mit der Einführung von Bildungsstandards, d.h. formulierten Mindestanforderungen, die von jedem einzelnen Schüler zu erfüllen sind, hat sich die FDP dafür eingesetzt, dass das einzelne Kind mit seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen im Mittelpunkt der Bildung steht. Nur so können schwache, aber auch besonders begabte Schülerinnen und Schüler in der ihnen angemessenen Weise gefördert und gefordert werden. Mit der Flexibilisierung des Schuleintritts („Schulanfang auf neuen Wegen“) und der Einführung des G 8 als Regelform haben wir auch einen Beitrag zur Verkürzung der Erstausbildungszeiten geleistet und damit nicht zuletzt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Schul- und Hochschulabsolventen beigetragen. Die zum Schuljahr 2003/04 unter Mitwirkung der FDP erfolgte Einführung der Grundschulfremdsprache trägt den Anforderungen des zusammenwachsenden Europas und der weltweiten Globalisierung Rechnung. Sicherung und Steigerung von Schulqualität können nicht gelingen ohne bedarfsgerechte Unterrichtsversorgung. In Zeiten dauerhaft zunehmender Verschlechterung der finanziellen Situation des Landes sind wachsende Schülerzahlen daher eine besondere Herausforderung. Wir sind stolz darauf, in dieser Legislaturperiode – wie versprochen – 5.500 zusätzliche Lehrerstellen bei Wiederbesetzung aller altersbedingt freiwerdenden Stellen geschaffen zu haben. Die Schulen in freier Trägerschaft sind mit ihren eigenständigen pädagogischen Konzepten gleichermaßen Herausforderung und Alternative zu den staatlichen Bildungsangeboten. Wir haben durchgesetzt, dass unser langjähriges Ziel, bei der Förderung der Schulen in freier Trägerschaft stufenweise einen Zuschusssatz von 80 % der Gesamtkosten der Schüler im öffentlichen Schulwesen (Bruttokostenmodell) zu erreichen, jetzt offizielles Ziel der Regierungskoalition für die nächste Legislaturperiode geworden ist. Das Bruttokostenmodell konnte im Privatschulgesetz verankert werden. Wir wollen: · die Eigenständigkeit und -verantwortlichkeit der einzelnen Schule weiter stärken; dazu gehören die eigenverantwortliche Entscheidung auch über ein vom Land zugewiesenes Budget, die Ausweitung der Besetzung der Lehrerstellen durch die Schule selbst, einschließlich der Möglichkeit der eigenen Schulleiterwahl; · mit der Bevormundung des Landesparlaments durch die Kultusministerkonferenz (KMK) Schluss machen und für eine eigenständigere Schulpolitik des Landes Baden-Württemberg eintreten, nur so können wir eine größere Vielfalt der Schulen innerhalb des Landes entstehen lassen, die Schülern, Eltern und Lehrern mehr Wahlmöglichkeiten bietet. · einen Bildungswettbewerb zwischen den Schulen, um die Qualität und die Bildungsvielfalt zu steigern; zu den Voraussetzungen hierfür gehört die Aufhebung der Schulbezirke, um den Familien Wahlfreiheit zu gewährleisten; · die zur Eigenverantwortlichkeit von Schule gehörende Selbstvergewisserung über Qualität und Leistungsfähigkeit durch regelmäßige eigene Überprüfung (interne Evaluation) aber auch durch unabhängige Qualitätssicherungsinstitute (externe Evaluation) unterstützen; hierzu gehört auch, die Ergebnisse der Qualitätsfeststellung öffentlich zugänglich und damit transparent zu machen; und die Ergebnisse aller zentralen Prüfungen für alle Fächer nach Schulen aufgeschlüsselt zu veröffentlichen; · die mit dem „Schulanfang auf neuen Wegen“ bereits erreichte Flexibilisierung des Schuleintritts weiterführen, um individuellen Unterschieden noch besser Rechnung tragen zu können. Deswegen wollen wir in ganz Baden-Württemberg eine flexible Einschulung auch für Kinder ab dem vollendeten fünften Lebensjahr ermöglichen; · der Flexibilisierung des „Schulanfangs auf neuen Wegen“ die Flexibilisierung eines „Schulübergangs auf neuen Wegen“ nach der Grundschule folgen lassen, welcher Schulen und kommunale Schulträger dazu ermuntert, Möglichkeiten des gemeinsamen Unterrichts verschiedener weiterführender Schularten zu erproben und zu praktizieren; · in regionalen Schulprojekten auch eine längere gemeinsame Lernzeit in der Grundschule ermöglichen; · dass die individuelle Förderung des einzelnen Kindes stärker als bislang im Mittelpunkt steht; dazu gehört die gezielte Beseitigung von Schwächen (z.B. durch Nachprüfungen bei Nichtversetzung, durch stärkere Sprachförderung bei Jungen und mathematisch-naturwissenschaftliche Förderung bei Mädchen); · dass Spitzenleistungen von Schülern begünstigt, erkannt und gefördert werden, indem existierende Systeme zur systematischen Begabtenförderung im Schulbereich (z.B. Durch Begabtenkurse und Stipendien) ausgebaut und mit weiterführenden Angeboten im Hochschulbereich vernetzt werden; · im Sinne der Mitwirkung aller am Schulleben Beteiligten insbesondere die Eltern verstärkt einbeziehen; · dass das Schuljahr in Baden-Württemberg in Trimestern organisiert wird, wobei jeweils zu Trimesterende eine Elterninformation erstellt wird. · weiterhin eine bedarfsgerechte Unterrichtsversorgung sicherstellen; · auf der Basis der jüngsten Novelle des Privatschulgesetzes stufenweise das Ziel erreichen, dass die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft 80 % der Gesamtkosten der Schüler im jeweiligen Bereich des öffentlichen Schulwesens ausmacht; · die Gründung von Schulen in freier Trägerschaft unterstützen und uns deshalb dafür einsetzen, dass sie von der Genehmigung an (ohne Wartezeit) laufende Zuschüsse erhalten, weil sie von Anfang an voll leistungsfähig sein müssen und faire Wettbewerbsbedingungen brauchen; · die Baukostenzuschüsse des Landes an Schulen in freier Trägerschaft wieder an das Durchschnittsniveau der Landeszuschüsse an Kommunen heranführen; · die besten Lehrer für unsere Schulen. Dies bedeutet eine Reform der Lehrerausbildung, den Verzicht auf die Verbeamtung von neueingestellten Lehrern und eine leistungsorientierte Bezahlung. · dass Schule ein „Lernendes System“ wird, die bedeutet, dass durchgeführte Veränderungen und Reformen, z.B. die Zweiteilung des Landes im Bereich der Grundschulfremdsprache, kritisch auf Aufwände und Ergebnisse überprüft werden und, wenn nicht sinnvoll, auch wieder verworfen werden. · im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsbegriffs Schülerinnen und Schüler mit den Kompetenzen versehen, die sie in einer hochtechnisierten Informationsgesellschaft benötigen. Dabei ist es nicht damit getan, Schulen mit Computern auszustatten - sondern Schülerinnen und Schüler müssen diese als einen selbstverständlichen Teil ihrer Arbeitswelt kennen lernen und entsprechende Medienkompetenzen erwerben. · dem Mangel an technisch-naturwissenschaftlich ausgebildeten Lehrern auch dadurch begegnen, dass wir für entsprechende Hochschulabsolventen die Möglichkeit zum Quereinstieg in den Lehrerberuf unter gleichzeitigem Erwerb der notwenigen pädagogischen Kenntnisse schaffen, vereinfachen und ausbauen; A.4 Berufliche Bildung und Zweiter Bildungsweg Die Schülerzahlen im beruflichen Schulwesen steigen kontinuierlich. Durch die Schaffung zusätzlicher Lehrerstellen hat die FDP dieser Entwicklung Rechnung getragen. Eine Herausforderung der Zukunft wird es sein, weiterhin qualifizierte Bewerber für den Dienst im beruflichen Schulwesen zu gewinnen. Zur Behebung bzw. Überbrückung des Nachwuchsmangels in der Gewerbelehrerausbildung, insbesondere in den metall- und elektrotechnischen Fachrichtungen, wurden im Jahr 2003 kooperative Modellstudiengänge einer gemeinsamen Gewerbelehrausbildung durch Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen eingerichtet. Als gestufte Studiengänge mit Bachelor- und Master-Abschluss sind sie zugleich ein erster Schritt, die Lehramtsstudiengänge in den Bologna-Prozess einzubeziehen. Die ersten dieser Studiengänge sind inzwischen akkreditiert und eröffnen mit dem Master-Abschluss – erstmalig in Deutschland – den Zugang zum höheren Dienst. Die beruflichen Gymnasien sind eine baden-württembergische Spezialität und ein herausragender Beitrag zur Durchlässigkeit unseres gegliederten Schulsystems. Für Schülerinnen und Schüler, die einen mittleren Bildungsabschluss erworben haben, löst das berufliche Gymnasium die Forderung „kein Abschluss ohne Anschluss“ ein. Rund ein Drittel der Hochschulzugangsberechtigungen wird auf diesem Weg erworben. Im Zusammenhang der PISA-Diskussionen ist dies zu Recht als beispielhafte Modernität des baden-württembergischen Schulwesens positiv herausgehoben worden. Der in Baden-Württemberg so erfolgreiche zweite Bildungsweg in Form von Kollegs, Abendrealschulen und Abendgymnasien verkörpert den Grundsatz der Chancengerechtigkeit in beeindruckender Art und Weise. Menschen, die in jungen Jahren aus diversen Gründen nicht in der Lage waren optimale schulische Leistungen zu erbringen und somit unter ihren Möglichkeiten geblieben sind, bekommen durch den zweiten Bildungsweg eine neue Chance. Jeder, der Eigeninitiative zeigt, bekommt so die Möglichkeit sich Schritt für Schritt individuell weiterzuentwickeln. In einem Land wie Baden-Württemberg, in dem die Ressource Wissen im internationalen Wettbewerb immer mehr zum entscheidenden Standortfaktor wird, setzt eine liberale Politik auf ein hervorragendes Bildungsniveau in der Breite und nicht allein auf die Förderung von Bildungseliten. Wir wollen: · die Unterrichtsversorgung in den beruflichen Schulen sichern und weiter verbessern und hierzu die Zahl der Lehrerstellen an die vor allem im Bereich der beruflichen Vollzeitschulen weiter steigenden Schülerzahlen anpassen; hierzu ist ein Teil der in den allgemeinbildenden Schulen aufgrund dort rückläufiger Schülerzahlen künftig freiwerdenden Stellen zu verwenden; · die Attraktivität des beruflichen Schuldienstes stärken, um hierfür in ausreichender Zahl qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber gewinnen zu können; · für Gewerbelehrer unter Beibehaltung der grundständigen Regelausbildung an Hochschulen die Möglichkeit des Quereinstiegs von Hochschulabsolventen technischer Fachrichtung mit entsprechender Berufserfahrung beibehalten, vereinfachen und ausbauen; · die zur Behebung des Mangels an Lehrernachwuchs insbesondere in den Bereichen Metall- und Elektro-/Informationstechnik eingerichteten kooperativen und gestuften Modellstudiengänge im Zusammenwirken von Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen als zukunftsweisendes Modell fortführen und ausweiten und auf ihre Übertragbarkeit auf weitere Bereiche hin überprüfen; · die Fortbildung der Lehrkräfte an beruflichen Schulen zur Sicherung der Unterrichtsqualität weiter verbessern und Sorge dafür tragen, dass neben der fachlichen, didaktischen und methodischen Fortbildung auch sonderpädagogische Fortbildungsmaßnahmen angeboten werden, um den besonderen unterrichtlichen Anforderungen etwa im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) gerecht werden zu können; · die Funktion der beruflichen Vollzeitschulen (Berufsfachschule, Berufskolleg, berufliches Gymnasium), Durchlässigkeit und Aufstiegsmöglichkeiten im Schulwesen zu gewährleisten, sichern und stärken; · Die Institutionen des zweiten Bildungsweges erhalten und deren Arbeit weiter fördern. Auf Grund der zentralen Bedeutung des zweiten Bildungsweges für Chancengleichheit in der Bildung wird die FDP für eine optimale finanzielle Ausstattung des zweiten Bildungsweges kämpfen und keine weiteren Kürzungen in diesem Bereich zulassen. A.5 Wissenschaft und Forschung Der mit dem Eintritt der FDP in die Regierungsverantwortung eingeleitete Reformprozess der Hochschulen stand und steht unter der Überschrift: Steigerung von Qualität, Leistungsfähigkeit und Effizienz der Hochschulen durch Stärkung von Autonomie und Wettbewerb. Die Liberalen haben diesen Prozess entscheidend mitgeprägt. Mit dem neuen Landeshochschulgesetz für alle Hochschularten und die Berufsakademien, das mit Beginn des Jahres 2005 in Kraft getreten ist, hat die Reform der Hochschulen ihren vorläufigen Abschluss gefunden. Auf Drängen der FDP erfolgte im neuen Landeshochschulgesetz (LHG) eine erhebliche Rücknahme der seitherigen Fachaufsicht und der Eingriffsmöglichkeiten des Ministeriums in die Detailsteuerung der einzelnen Hochschule. Von rund 200 Zustimmungs-, Genehmigungs- und Anzeigevorbehalten sind ca. 30 übriggeblieben. Erlass von Prüfungsordnungen sowie Berufung von Professoren und Festlegung ihrer Leistungsbezüge sind nun Angelegenheit der Hochschulen selbst. Die strategische Funktion des Hochschulrats ist noch klarer definiert, die Leitungsstruktur der Hochschule weiter optimiert, bei Wahrung des Mitwirkungsrechts des Senats als Kollegialorgan bei der Bestimmung des Vorsitzenden von Rektorat und Hochschulrat. Die über zwei Legislaturperioden hinweg konsequent verfolgte Reformpolitik der FDP zahlt sich aus: Baden-Württembergs Hochschulen dominieren in nationalen Hochschulrankings regelmäßig die vorderen Plätze. Mit dem LHG sind wesentliche Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass sie auch im internationalen Vergleich wieder in die Spitze aufrücken können. Die bewährten, traditionell qualitativ hochwertigen Abschlüsse (z. B. Diplom und Magister) werden zunehmend ergänzt durch Bachelor- und Master-Abschlüsse. Für diese muss sichergestellt werden, dass Studienabschlüsse aus Baden-Württemberg auch tatsächlich international anerkannt werden. Die bloße Einführung neu benannter Abschlüsse ohne die Sicherheit, in verkürzten Studiengängen auch tatsächlich berufsqualifizierendes Wissen vermitteln zu können, wird Baden-Württembergs führende Position in der akademischen Ausbildung gefährden. Die FDP hat sich dafür eingesetzt, Wissenschaft und Forschung auch in einer schwierigen finanziellen Situation vorrangig zu behandeln. Der Anteil des Wissenschaftsetats an den Gesamtausgaben des Landes konnte weiter leicht erhöht werden. Als geradezu segensreich hat sich die Möglichkeit erwiesen, zusätzlich in erheblichem Umfang Mittel der Landesstiftung Baden-Württemberg im Wissenschaftsbereich einsetzen zu können. So konnten beispielsweise mit der „Qualitätsoffensive für die Universitäten“ Berufungen herausragender Wissenschaftler gefördert werden. Erfolgreich haben wir uns gegen die Idee der Bundesregierung gewandt, in Deutschland fünf „Eliteuniversitäten“ kreieren zu wollen. Die nun gemeinsam mit den Ländern entwickelte „Exzellenzinitiative zur Förderung der Hochschulen“ zielt stattdessen auf die Förderung von Zentren wissenschaftlicher Exzellenz und wird damit unseren Vorstellungen gleichermaßen wie den Realitäten der deutschen Hochschullandschaft gerecht. Den Anschluss an die internationale Spitze kann eine Finanzierung der Hochschulen allein aus öffentlichen Mitteln künftig nicht mehr sichern. Die FDP ist seit langem davon überzeugt, dass eine Beteiligung der Studierenden an den Kosten ihres Studiums erforderlich und angesichts des individuellen Nutzens eines Studiums auch gerechtfertigt ist. Unsere Bedingung ist, dass die konkrete Ausgestaltung niemanden davon abhalten kann, ein Studium aufzunehmen. Dies ist bei dem erstmals von der FDP in die Diskussion gebrachten Modell einer „nachlaufenden Studiengebühr“ gewährleistet; deshalb konnten wir der Einführung allgemeiner Studiengebühren in Höhe von 500,- € je Semester zustimmen, obwohl uns hochschuleigene und fachspezifische Lösungen lieber gewesen wären. Kein Studierender hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft seiner Eltern ab. Jeder Studierende kann zur Bezahlung der Studiengebühr ein Darlehen in Anspruch nehmen, dessen Zinsen und Rückzahlung erst nach Eintritt in das Erwerbsleben und Überschreiten einer Mindesteinkommensgrenze in monatlichen Raten fällig werden. Eine Kappungsgrenze von 15.000,- € für die Gesamthöhe der zurückzuzahlenden Darlehensschuld aus Studiengebühren und in Anspruch genommenen BAföG-Leistungen sowie die Berücksichtigung von Tatbeständen wie Kindererziehung, chronischer Krankheit usw. sichern die Sozialverträglichkeit dieser Studiengebühren zusätzlich ab. Die Studiengebühren sind dazu bestimmt, die Lehre über den gegenwärtigen Stand hinaus zu verbessern; sie dürfen auf keinen Fall der allgemeinen Haushaltssanierung dienen. Wir wollen: · Die Bevormundung des Landesparlaments durch die Kultusministerkonferenz (KMK) beenden und für eine eigenständigere Hochschulpolitik des Landes Baden-Württemberg eintreten; nur so können wir die politischen Chancen nutzen, die die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes des Bundes im Zuge der ersten Stufe der Föderalismusreform bietet; · den erfolgreich beschrittenen Weg der Steigerung der Qualität und Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen durch Stärkung von Eigenverantwortlichkeit und Wettbewerb weiter fortführen und nach dem Wegfall der Vorgaben des Hochschulrahmengesetzes die im neuen Landeshochschulgesetz (LHG) enthaltenen Regelungen mit dem Ziel überprüfen, den Hochschulen mehr Freiheit zu gewähren; · dem Ziel, die nationale Spitzenstellung der Hochschulen des Landes zu sichern und den Anschluss an die internationale Spitze wiederherzustellen einerseits durch verstärkte Förderung von Spitzenforschung Rechnung tragen, andererseits aber auch Spitzenleistungen in der Lehre begünstigen und fördern; · die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen des Landes durch die Förderung innovativer Formen der virtuellen netzbasierten Forschungsorganisation, aber auch neuer elektronischer Lehr- und Lernformen steigern und ausbauen; · dem Rückzug des Ministeriums aus Fachaufsicht und Detailsteuerung der Hochschulen auch einen entsprechenden Rückbau von Stellen in der Ministerialverwaltung folgen lassen, die dadurch frei werdenden Mittel sind im Hochschulsektor zu behalten; · auch zusätzliche Landesmittel vorübergehend im erforderlichen Maße bereitstellen, damit die Hochschulen die in den kommenden Jahren weiter steigenden Studierendenzahlen und insbesondere den doppelten Abiturientenjahrgang 2012, den die Einführung des achtjährigen Gymnasiums einmalig mit sich bringt, ohne Qualitätseinbußen bewältigen können; · die Elemente leistungsbezogener Mittelzuweisung, die das Steuerungsinstrument zur Steigerung von Qualität, Leistungsfähigkeit und Effizienz sind, stetig weiterentwickeln; · den Hochschulen auch weiterhin Planungssicherheit geben und hierzu den im Jahr 2006 auslaufenden Solidarpakt mit den Universitäten in Form langfristiger Verträge mit berechenbaren Kriterien für die jeweils zu erwartenden finanziellen Leistungen des Landes fortführen; · die für Studium und Lehre bestimmten Landesmittel durch Studiengutscheine von der Zahl der Studierenden abhängig zu machen („Geld folgt Studierenden“), damit die staatlichen Hochschulen wie private an der Aufnahme von mehr Studierenden interessiert werden und untereinander in einen Wettbewerb um die Studierenden eintreten und somit die Kapazitätsverordnung zur staatlichen Berechnung der Ausbildungskapazitäten überflüssig wird, dabei sind private und staatliche Hochschulen gleich zu behandeln. Für die staatlichen Hochschulen ist nach diesem Systemwechsel eine Privatisierung oder die Überführung in Stiftungen zu prüfen. Für Forschungsprojekte sind weiterhin staatliche Mittel bereitzustellen, die nach einheitlichen Kriterien zu vergeben sind; · das eingeführte Modell nachlaufender Studiengebühren insbesondere dadurch weiterzuentwickeln, dass der einzelnen Hochschule die Möglichkeit eröffnet wird, die Höhe der Gebühren je Semester (Richtwert 500 Euro) selbst festzulegen und hierbei auch zwischen den Studiengängen zu differenzieren; · das System der Studiengebühren ergänzen um Stipendienprogramme der Landesstiftung sowie der bundesweiten und lokalen Begabtenförderung und die gezielte Ermutigung von Spitzenleistungen auch der Studierenden; · weiterhin auf die Kündigung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen hinwirken, jede Hochschule soll das Recht haben, ihre Studienplätze der Zentralen Vergabestelle (ZVS) zu entziehen und diese nach eigenen Kriterien und Verfahren zu vergeben; · die Durchlässigkeit des Hochschulsystems stärken, bürokratische Hürden für den Wechsel von einer Hochschulart zur anderen abbauen, Zugangsmöglichkeiten auch aus der beruflichen Bildung schaffen und durch entsprechende Qualitätssicherung die Gleichwertigkeit - aber nicht Gleichartigkeit - der Abschlüsse über alle Hochschularten hinweg erreichen; · die Möglichkeiten der Verknüpfung von industriellen Forschungsvorhaben mit den Hochschulen des Landes zur wechselseitigen Steigerung von Effizienz und Leistungsfähigkeit unabhängig von der Hochschulart sichern und weiter ausbauen; · die anwendungsorientierte Forschung im Bereich der zentralen Schlüsseltechnologien wie Material- und Nanowissenschaften, Biotechnologie und Biomedizin einschließlich Gentechnik, Informationstechnologie und Neurowissenschaften verstärkt fördern; · den Schwerpunkt Energieforschung in den Bereichen Geothermie, Solarenergie und Wasserstofftechnologie weiter ausbauen; · die Forschung im Bereich grüner Gentechnik konsequent fördern, weil sie bei der Verbesserung der Welternährungssituation, im Gesundheitsbereich oder bei nachwachsenden Rohstoffen weit größere Chancen bietet, als die heutige öffentliche Diskussion über gentechnikfreie Anbauregionen vermuten lässt; A.6 Kunst, Kultur, Medien Die Förderung von Kunst und Kultur ist eine unverzichtbare öffentliche und gesellschaftliche Aufgabe. Die Verpflichtung zur Förderung des kulturellen Lebens durch Land und Gemeinden hat Baden-Württemberg als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen. An dem äußerst reichhaltigen und differenzierten Angebot kultureller Einrichtungen, wie der Laienmusik- und Theatergruppen, der Soziokulturellen Zentren, der kommunalen und freien Theater, will die FDP festhalten. Für die FDP sind die freien, kommunalen und staatlichen Kultureinrichtungen gleichermaßen wichtig. Ziel der FDP ist es stets, die im Land vorhandenen kulturellen Einrichtungen und Angebote in ihrer erfreulichen Vielfalt zu fördern und zu erhalten, also die Förderung in der Spitze gleichermaßen zu gewährleisten wie diejenige in der Breite. Deshalb hat die FDP durchgesetzt, dass der Anteil der Kulturausgaben an den Gesamtausgaben des Landeshaushalts trotz erheblicher Sparzwänge nahezu gleichgeblieben ist. Wir wollen: · an den Prinzipien der Liberalität und Pluralität, der Dezentralität und Subsidiarität staatlicher Kunst- und Kulturförderung festhalten, um Freiheit und Vielfalt der Kunst – in der Breite ebenso wie in der Spitze – zu ermöglichen und zu gewährleisten, die Zuständigkeit für die Kulturpolitik des Landes in einem bestehendem Ministerium bündeln; · eine enge Zusammenarbeit zwischen Kunst und Kultur und den Schulen fördern; · Kunst- und Kulturschaffende sowie einschlägige Einrichtungen wie soziokulturelle Zentren, freie und kommunale Theater, Kunst- und Musikschulen und -vereine in die erweiterte schulischen Ganztagsangebote einbeziehen; · das musisch-kreative Potential junger Menschen besser erschließen und die Förderung der Jugendkunst- und Jugendmusikschulen weiterhin gewährleisten; · die Bedingungen und Anreize für ehrenamtliches Engagement im Bereich von Kunst und Kultur weiter verbessern und hierzu auch die Möglichkeiten des freiwilligen kulturellen Jahres ausbauen; · die Kunst- und Kulturförderung des Landes unter Beibehaltung der bewährten Finanzierung aus den Erträgen der Staatlichen Lotterien und der Spielbankabgabe weiterentwickeln; · den Einsatz privater Mittel insbesondere in Form privaten Stiftungskapitals fördern und hierzu auf die weitere Verbesserung des Stiftungs- und Stiftungssteuerrechts hinwirken; · die duale und föderale Rundfunkordnung entsprechend den zukünftigen technischen Entwicklungen und ihren Folgen für den Medienmarkt weiterentwickeln; · ein klares Bekenntnis zur Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks; aber mit einer stärkeren Akzentuierung des Grundversorgungsauftrags im Bereich von Information, Bildung und Kultur. Allen Tendenzen zur Selbstkommerzialisierung des Programms der öffentlich-rechtlichen Anstalten erteilen wir eine klare Absage; · die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – bei Abschaffung der GEZ - beibehalten, denn jede Form der Staatsfinanzierung würde die Freiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährden. Zugleich sind wir strikt gegen eine weitere Erhöhung der Rundfunkgebühren. Die von den Anstalten zugesagten Einsparkonzepte sind strikt umzusetzen, verstärkte Kooperation zwischen den Anstalten ist erforderlich, auch die Fusion von Anstalten und eine Privatisierung des ZDF dürfen kein Tabu sein. · eine strikte Programmbezogenheit der Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Werbebeschränkungen sind beizubehalten. Ein scharfes Vorgehen gegen product placement und andere Formen der Schleichwerbung ist auch im Eigeninteresse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erforderlich; · die Rundfunkgebühr für Internetzugänge wieder beseitigen. A.7. Sport Jeder 3. Baden-Württemberger gehört dem organisierten Sport an. Das sind 3,7 Millionen Menschen in über 11.000 Sportvereinen. Darüber hinaus gibt es viele Menschen, die kommerziell oder nicht organisiert Sport treiben. Der Sport gehört deshalb zu den größten Bürgerbewegungen unserer Gesellschaft, er ist Ausdruck einer liberalen Bürgergesellschaft. Er ist durch freiheitliche Eigenschaften wie Eigeninitiative, Innovationsfreude, Risikobereitschaft und Fairness gekennzeichnet. Sport fördert das Gemeinwohl in mehrfacher Hinsicht: · In einer demokratisch verfassten Sportselbstverwaltung übernehmen mündige Staatsbürger Verantwortung für sich und andere. · Sport ist ein maßgebliches Wirkungsfeld im Erziehungs- und Bildungsprozess von Kindern und Jugendlichen, insbesondere in der Vermittlung sozialer Werte. · Sport ist ein Mittel gesundheitlicher Vorsorge. · Viele Menschen sind im Sport ehrenamtlich tätig und entlasten damit den Staat in hohem Maße in der Erfüllung seiner sozialen und gesellschaftlichen Aufgaben. · Sport ist ein soziales Integrationsfeld für Menschen mit unterschiedlichsten sozialen Ausgangslagen. Ausländische Mitbürger, Aussiedler, ältere Menschen oder Behinderte finden Eingliederungsmöglichkeiten. Vereinzelungserscheinungen in einer zunehmend flexibleren Gesellschaft wird entgegengewirkt. · Mit dem Leistungs- und Wettbewerbsgedanken werden im Sport liberale Grundprinzipien verwirklicht. Spitzensportler können Vorbilder für Anstrengungsbereitschaft, Disziplin und Durchhaltevermögen sein. Sie können zu einem weltweiten Aushängeschild für unser Bundesland werden. Aufgrund dieser gesellschaftlichen Bedeutung des Sports wurde der Sport als Staatsziel in unserer Landesverfassung aufgenommen. Wir wollen: · die Sportselbstverwaltung erhalten; · tägliche Bewegungsmöglichkeiten sowie drei Sportstunden pro Woche für alle Schüler gewährleisten; · die Verbindungen zwischen Schule und Sportverein intensivieren; · ein Anhörungsrecht der Sportverbände im Vorfeld von Gesetzen und Planungen; · die Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit verbessern; · die Einrichtung von Sportkindergärten vorantreiben. B.1 Arbeit und Ausbildung Die berufliche Bildung hat für die FDP eine herausragende Bedeutung. Sie sichert der jungen Generation Lebenschancen und ist Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Dank einer liberalen Wirtschaftspolitik sieht der Lehrstellenmarkt in Baden-Württemberg besser aus als in irgendeinem anderen Bundesland. In den vergangenen Jahren konnte jedem ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen in Baden-Württemberg eine Lehrstelle angeboten werden. Die Zahl der neu geschlossenen Ausbildungsverträge ist trotz der konjunkturell schwierigen Lage im Vergleich zum Vorjahr um knapp 2.500 oder um 3,5 % gestiegen. Mit Nachwuchskampagnen wurde dafür gesorgt, dass im Handwerk und im Hotel- und Gaststättengewerbe die Zahl der abgeschlossenen Lehrverträge deutlich gewachsen ist. Der Ausbildungspakt im Land hat sich damit als voller Erfolg erwiesen. Unser Dank gilt besonders der baden-württembergischen Wirtschaft, die wieder einmal bewiesen hat, dass sie sich ihrer sozialen Verantwortung für die junge Generation bewusst ist. Neben dem schulischen Teil des dualen Ausbildungssystems fördert das Land gezielt die überbetriebliche Ausbildung, die Verbundausbildung, die Übernahme von Lehrlingen aus Konkursbetrieben und die Tätigkeit von Ausbildungsplatzwerbern. Schließlich bemüht sich das Land, auch ausländische Selbständige vermehrt für die duale Ausbildung zu gewinnen. Zur Förderung der Qualifikation älterer Beschäftigter wurden Maßnahmen gestartet ebenso wie zur Förderung der Qualifizierung von Un- und Angelernten. Auch der Arbeitsmarkt entwickelt sich dank der liberalen Wirtschaftpolitik besser als in den anderen Bundesländern. Seit Jahren ist Baden-Württemberg das Land mit der geringsten Arbeitslosigkeit. Auch eine Quote von derzeit 6,7 % (Oktober 2005) ist uns aber zu hoch. Wir wollen: · den Wissenstransfer zwischen Hochschulen/Forschungseinrichtungen und dem Handwerk, kleinere und mittlere Unternehmen verbessern, um mehr Ideen in Produkte und Verfahren umsetzen und damit neue Arbeitsplätze schaffen zu können; · darauf hinwirken, dass beschäftigungshemmende Rahmenbedingungen abgeschafft werden. Die Kosten der sozialen Sicherungssysteme müssen vom Lohn abgekoppelt werden, der Kündigungsschutz muss gelockert werden; · insbesondere auf verbesserte Beschäftigungschancen für Ältere hinwirken, die Reintegration älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt fördern und eine Imagekampagne für ältere Beschäftigte starten; die staatliche Förderung der Altersteilzeit ist abzuschaffen, weil hierdurch auf Kosten der Allgemeinheit den Unternehmen das „Abschieben“ älterer Arbeitnehmer unnötig erleichtert wird; · fortfahren mit Deregulierung und Bürokratieabbau, um die Unternehmen von überflüssigem Regelwerk zu befreien und auch auf diese Weise Wachstum und Beschäftigung zu fördern; · eine weitere Flexibilisierung der Flächentarifverträge; · durch Deregulierung des Arbeitsmarktes und durch Senkung der Steuern und Abgaben aktiv die Ursachen der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung bekämpfen; · eine grundlegende Reform der Arbeitsverwaltung mit einer weitgehenden Verlagerung der Zuständigkeiten auf die kommunale Ebene; · den bewährten Ausbildungspakt zwischen Wirtschaft und Staat fortführen, um die Zahl der Ausbildungsplätze - den aufgrund geburtenstarker Jahrgänge steigenden Schulabgängerzahlen entsprechend - weiter steigern zu können; · damit zugleich dazu beitragen, dass die duale Ausbildung als Markenzeichen Deutschlands in der beruflichen Bildung gesichert bleibt und der weitere Ausbau vollzeitschulischer Ausbildungsgänge vermieden werden kann; · noch flexibler auf das Entstehen neuer Berufsbilder reagieren und für eine schnellere Anpassung von Ausbildungsordnungen sorgen; · die Institutionen des zweiten Bildungsweges erhalten und deren Arbeit weiter fördern. B. 2 Eine Kultur der Selbstständigkeit Die FDP setzt sich dafür ein, in Wirtschaft und Gesellschaft eine Kultur der Selbstständigkeit zu fördern, in der jeder Einzelne mehr Verantwortung für sich und andere trägt und in der er das nicht als Last, sondern als Chance begreift. Dies gilt insbesondere für die Unternehmen, denn heute und in Zukunft muss sich die Leistungskraft der deutschen Wirtschaft in einer gesteigerten Innovationsfähigkeit erweisen. Dies gilt aber ebenso für die Gesellschaft, die den Freiheitsgrad ihres Zusammenlebens qualitativ steigern muss, um den Aufbruch in eine moderne Dienstleistungsgesellschaft mit großen Beschäftigungschancen nicht zu verpassen. Entscheidend ist die Schaffung eines gesellschaftlichen Klimas, welches unternehmerische Leistungen anerkennt. Wir wollen weg von der Neidgesellschaft hin zu einer Anerkennungskultur. Zu einer Anerkennungskultur gehört auch, dass ehemalige Unternehmer mit gescheiterten Initiativen auch neue Chancenwahrnehmen können. Nur wenn junge Menschen das Gefühl haben, dass ihre Leistung und Eigeninitiative als Selbstständige gesellschaftliche Anerkennung findet, werden sie auch motiviert das Risiko der Selbstständigkeit einzugehen. Durch eine Kultur der Selbstständigkeit werden für den Einzelnen überhaupt erst Freiräume geschaffen, in denen er sich selber entwickeln kann. Die Selbstständigen werden so zu Keimzellen der Innovation. In ihnen realisieren sich die Ideen für neue Produkte und Dienstleistungen, die für die Zukunft unseres Landes so entscheidend sind. Die wirtschaftliche Dynamik in Baden-Württemberg liegt deutlich über dem Durchschnitt. Die Landespolitik trägt durch eine liberale und vorausschauende Wirtschaftspolitik dazu bei. Durch eine gezielte Innovations- und Existenzgründungsförderung entstehen bessere Rahmenbedingungen für neue Arbeitsplätze in Zukunftsbranchen, wie z.B. im Bereich der Biotechnologie, im Multimedia-Bereich, bei neuen Werkstoffen und in der Mikro- und Nano-System-Technik. Die Existenzgründungsoffensive des Landes ist wesentlicher Bestandteil der Zukunftsoffensive. Ein Zusammenwirken von zahlreichen Programmen des Landes fördert und stärkt die Gründungskultur im Land: Z .B. der Gründerverbund auf dem Campus, Förderung von Wissenschafts- und Technologieparks, Einrichtung von Transferzentren, Mitwirkung bei der Bereitstellung von venture capital. Insbesondere im Bereich der Biotechnologie in Baden-Württemberg mit seinen vier Biotechnologie-Regionen (Rhein-Neckar-Dreieck, Biovalley südlicher Oberrhein, Stuttgart/Neckar-Alb und Ulm) deutlich nach vorne gekommen. Der Wandel zur Informationsgesellschaft wurde vom Land gezielt gefördert. Programme zur Unternehmensübernahme wurden konsequent fortgeführt, da für uns die beste Existenzgründung die Übernahme eines bestehenden Betriebes ist. Wir wollen: · bereits in der Schule ein Bewusstsein für Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit wecken; · Betriebsübernahmen weiter konsequent unterstützen und fördern und damit bestehende Arbeitsplätze sichern; · die Existenzgründungs- und Innovationsförderung unvermindert fortsetzen und die Voraussetzungen für die Bereitstellung von venture capital weiter verbessern. · die Förderung von Projekten der Verbundforschung zwischen Forschungseinrichtungen der Hochschulen und mittelständischen Unternehmen sowie Existenzgründern ausbauen, um Innovationsprozesse zu beschleunigen und den Technologietransfer effektiver zu gestalten; · dass die Öffentliche Hand wieder Vorbildcharakter bei der Zahlungsmoral übernimmt. B. 3 Mittelstand Die kleinen und mittleren Unternehmen, die Handwerksbetriebe, die Selbstständigen und die Freiberufler sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Hier werden überproportional viele Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen und auch in schwierigeren Zeiten gehalten. Innovationsfreude, Risikobereitschaft und die persönliche Verantwortung für das Unternehmen zeichnen den Mittelstand aus. Deshalb ist Mittelstandsförderung kein Selbstzweck, sondern ein gesellschaftspolitisches Projekt, mit dem Ziel Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Die einzelbetriebliche Wirtschaftsförderung des Landes wurde konsequent mittelstandsorientiert ausgestaltet. Die Außenwirtschaftsförderung des Landes zielt darauf ab, Wettbewerbsnachteile kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Erschließung von Auslandsmärkten auszugleichen; Messebeteiligungen, Kooperationsbörsen und gemeinsame Einrichtungen im Ausland sind Beispiele dieser Förderung. Das Gemeindewirtschaftsrecht wurde 2005 auf Druck der FDP zum zweiten Mal verschärft. Nun ist durch die Einführung eines Klagerechtes für die Zukunft sichergestellt, dass private Aufgabenerledigung - in Bereichen außerhalb der Daseinsvorsorge - gegenüber einer wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand Vorrang hat. Wir haben dafür gesorgt, dass in Baden-Württemberg öffentliche Aufträge mittelstandsfreundlich gestaltet werden. So wurde der Bau der Neuen Messe nicht an einen Generalunternehmer vergeben, sondern an mehr als 100 Einzelunternehmen. Wir haben durchgesetzt, dass sozusagen als Probelauf während der Fußballweltmeisterschaft 2006 Ladenschluss und Sperrzeiten weiter gelockert werden, um so allen Zweiflern zu belegen, dass mehr Freiheit Arbeit und Wirtschaftswachstum schafft. Wir haben durchgesetzt, dass das Land in Zukunft verstärkt auf Public Private Partnership (PPP) setzen wird. Geeignete Projekte werden privat erbaut und privat betrieben. Das entlastet nicht nur die öffentlichen Haushalte, sondern gibt auch mehr Aufträge für Bauwirtschaft und Handwerk. Wir wollen: · die Belastung des Mittelstands durch Steuern, Lohnzusatzkosten sowie Bürokratie- und Regulierungskosten weiter verringern, um so die Rahmenbedingungen insbesondere für kleinere Unternehmen und Familienbetriebe weiter verbessern; · Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aktiv bekämpfen, ihr aber zugleich auch durch veränderte Rahmenbedingungen die Attraktivität nehmen. Auch deshalb lehnen wir die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent ab. · darauf hinwirken, dass das Meister-BAFöG verbessert wird, um die Bereitschaft zur Meisterfortbildung und zur Selbstständigmachung im Handwerk weiter zu steigern; · das mittelstandfeindliche Gesetz vom 3.8.2005 zur Änderung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge aufheben. B.4. Bürokratieabbau Die FDP hat seit der Regierungsbeteiligung im Jahre 1996 auf einen umfassenden Bürokratieabbau gesetzt. Baden-Württemberg hat daraufhin in den letzten Jahren gut ein Drittel aller Verwaltungsvorschriften abgebaut. Beispielhaft ist dabei die Einführung des Bürokratiekosten-TÜV im Wirtschaftsministerium zu nennen. Mit der von der FDP geforderten Verwaltungsreform wurde eine schlanke, überschaubare und effiziente Behördenstruktur geschaffen, die Bürgern und Unternehmen klare Ansprechpartner und Entscheidungen aus einer Hand bietet. Mit der Entbürokratisierungsoffensive des Landes wurde ein weiterer Schritt in Richtung konsequenter Bürokratieabbau getan. Über 90.000 Einzelvorschriften sorgen dafür, dass in vielen Situationen der Überblick fehlt. Für die Wirtschaft entstehen dadurch nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bürokratiekosten in Höhe von bundesweit rund 46 Mrd. Euro jährlich, die über Produkte und Dienstleistungen auch an die Bürger weitergegeben werden. Somit verursacht Bürokratie nicht nur Kosten für die Wirtschaft, sondern auch direkt bei den Bürgern. Trotzdem bedient sich der Staat noch immer in vielfältiger Hinsicht der Hilfe von Unternehmen. So verlagert er Verwaltungsaufgaben auf sie und verpflichtet sie, diese unentgeltlich zu erbringen. Klassische Verlagerungsfelder sind das Sozialrecht, das Steuerrecht, das Umweltrecht und die amtliche Statistik. Gerade kleine und mittlere Betriebe sind mit ca. 4.500 € pro Arbeitsplatz und Jahr besonders belastet, während in Großbetrieben „nur“ ca. 350 € pro Arbeitsplatz und Jahranfallen. Es ist bedenklich, dass kleine und mittlere Unternehmen, die die meisten Ausbildungs- und Arbeitsplätze schaffen, durch die Bürokratiekosten stärker belastet werden als Großunternehmen. Der Mittelstand trägt 96 % der Gesamtbelastung. Bezogen auf den einzelnen Beschäftigten ist die Kostenbelastung um ein Vielfaches höher als bei Großunternehmen. Die Folge sind Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Mittelstands und eine Behinderung von Existenzgründungen. Wir wollen: · die Vorschläge aus der Entbürokratisierungsoffensive des Landes Baden-Württemberg weiter konsequent umsetzen; · Genehmigungserfordernisse auf ein Minimum beschränken. Dabei ist grundsätzlich dem Anzeigeverfahren der Vorzug vor dem Genehmigungsverfahren zu geben. Erteilt eine Behörde innerhalb einer gewissen Frist keinen Bescheid, gilt der Antrag als genehmigt. · Antragstellungen über Internet und E-Mail weiterhin konsequent einführen bzw. ausbauen; · Stammdaten von Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln bei staatlichen Stellen künftig nur noch einmal erheben. Bei einem Zweit- oder Drittantrag kann somit immer wieder auf die Angaben zurückgegriffen werden; · Bagatellgrenzen regelmäßig der allgemeinen Entwicklung anpassen; · die Umsatzsteuervoranmeldung von einem auf drei Monate verlängern. Auf diese Weise ließe sich die Flut von rd. 1,8 Millionen Voranmeldungen im Jahr um zwei Drittel auf 0,6 Mio. reduzieren; · die Umsatzsteuerjahresmeldung abschaffen. Die Jahresmeldung ist lediglich eine Zusammenstellung der Voranmeldungen. Ihre Abschaffung würde zusammen mit der Verlängerung des Voranmeldezeitraumes selbst bei Unternehmen, die im verwaltungsintensiven europäischen Handel stehen, zu einer Verringerung des Formularaufwandes bei der Umsatzsteuer um 30 Prozent beitragen. · eine einheitliche und behördenübergreifende Verdienstbescheinigung entwickeln. Derzeit existiert ein Nebeneinander von weit über 20 unterschiedlichen Verdienstbescheinigungen für über 60 Anforderungsgründe. · Deregulierungen bei Arbeitsmarkt und Arbeitszeiten (z.B. Arbeitszeitkonten, Lebensarbeitszeit) insbesondere für den Mittelstand vorantreiben. · prüfen, wie der Mittelstand, insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen, zielgerichtet von den Pflichtdiensten so weit wie möglich befreit werden kann. Dies kann z.B. über längere Erhebungsfristen beim Steuereinzug oder großzügigere Abschneidegrenzen bei der amtlichen Statistik geschehen und über die weitere Einführung von Geringfügigkeitsgrenzen und Pauschalierungen. · Verordnungen und Vorschriften, die die unternehmerische Tätigkeit finanziell belasten, spätestens alle 5 Jahre auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen. Daher enthalten sie zukünftig - wo immer rechtlich möglich - ein entsprechendes Verfallsdatum. B.5 Tourismus Baden-Württemberg ist das Bäderland Nr. 1, das Kulturland Nr. 1 und mit 57 Michelin-Sternen in 52 Spitzenrestaurants auch das Kulinaristikland Nr.1 mit der höchsten Sternendichte Europas. Diese Spitzenstellung verdankt Baden-Württemberg neben Land und Leuten auch einer liberalen Wirtschaftspolitik, die sich seit Jahren für den Tourismus im Land einsetzt. Wir sind der Meinung, dass der Tourismus eine der wichtigsten Dienstleistungs- und Zukunftsbranchen in Baden-Württemberg ist. Damit die damit verbundenen rund 100.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze im Land erhalten bleiben, muss der Tourismus weiterhin ein integraler Bestandteil der Wirtschaftspolitik bleiben. Dabei kommt der Stärkung der mittelständischen Strukturen in der Tourismuswirtschaft eine zentrale Rolle zu. Hierfür sind Rahmenbedingungen erforderlich, die Freiräume für eigenverantwortliches Handeln schaffen und Wettbewerbsverzerrungen abbauen. Wir haben durchgesetzt, dass während der Fußballweltmeisterschaft die Sperrzeiten in Baden-Württemberg für das Hotel- und Gaststättengewerbe aufgehoben werden. Dies ist ein erster Schritt zur vollständigen Streichung der Regelung. Darüber hinaus haben wir frühzeitig auf die Chancen hingewiesen, die die Fußballweltmeisterschaft 2006 für die Tourismusregion Baden-Württemberg bietet. Ein gutes Standortmarketing soll nun dafür sorgen, dass in Zukunft noch mehr Menschen unser schönes Land besuchen. Wir haben eine bereits eingeleitete einseitige Reduzierung der Möglichkeit verkaufsoffener Sonntage von bisher vier auf lediglich zwei verhindert. Ohne eine komplette werktägliche Freigabe der Ladenschlusszeiten ist eine solche Einschränkung für uns nicht vorstellbar. Wir haben die Trinkgeldbesteuerung abgeschafft. Im Rahmen der Rundfunkgebührendebatte waren wir die ersten, die sich gegen die Abschaffung des Hotelprivilegs stark gemacht haben. So konnte zumindest für Betriebe unter 50 Zimmer das Hotelprivileg erhalten bleiben. Bei der Tourismusinvestitionsförderung und bei der Tourismuspauschale hat die FDP in den Haushaltsverhandlungen eine deutliche Erhöhung der Mittelansätze erzielen können. Durch die Unterstützung einer Informations- und Nachwuchskampagne im Hotel- und Gaststättenbereich wurde der Berufszweig Ausbildungssuchenden näher gebracht. Im Hotel und Gaststättengewerbe wurde 2004 so ein Wachstum der Anzahl der Lehrverträge von 8,3 % gegenüber dem Vorjahr erzielt. Wir wollen: · eine Überprüfung von Gesetzen, Standards und Regelungen im deutschen und europäischen Vergleich, um unsere Tourismuswirtschaft in Deutschland und der EU konkurrenzfähig zu machen; dazu sind vor allem reduzierte Mehrwertsteuersätze für Gastronomie und Hotellerie anzustreben; · eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts, z.B. beim Jugendschutz, um die Ausbildungschancen junger Menschen zu erhöhen; · die dauerhafte Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten und Sperrzeiten, weil Touristen an ihrem Aufenthalts- oder Urlaubsort auch abends ihre Freizeit so gestalten möchten, wie es ihren Wünschen entspricht. Dazu gehört der Abendeinkauf ebenso wie der zeitlich unbefristete Besuch einer Gaststätte; · die Entzerrung der Ferienzeiten, weil dies im Interesse der Tourismuswirtschaft und der Touristen – vor allem der Familien mit Kindern - ist; · die Verbesserung des barrierefreien touristischen Angebots, damit angesichts des demographischen Wandels unsere Ferienorte für die Zukunft gerüstet sind; · keine zusätzlichen Belastungen der Hotellerie und Gastronomie durch Hotelgebühren (Verwertungsgesellschaften, Rundfunkgebühren), weil sie die Existenz der Untenehmen gefährden können; · Eine Fortentwicklung des erfolgreichen „sanften“ Tourismus in Baden-Württemberg durch den weiteren Ausbau und die landesweite Vernetzung von touristisch relevanten Fernwanderwegen und Fernradwegen. B.6 Mobilität von Personen und Gütern sicherstellen Mobilität stärkt Freiheit, Eigenverantwortung und Flexibilität; mehr Mobilität schafft mehr Freiräume für persönliche und selbst verantwortete Lebensgestaltung. Mobilität und eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur sind das Rückgrat einer prosperierenden Volkswirtschaft. Verkehrspolitik ist damit wesentliche Grundlage für unsere persönliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und an der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie leistet einen wichtigen Beitrag für eine selbständige Lebensführung. Liberale Verkehrspolitik ist dem Bürgerrecht auf Mobilität verpflichtet. Mobilität ist zugleich Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und für hohe Lebensqualität der Bürgerschaft; ihre Bedeutung nimmt angesichts globalisierter Wirtschaftsbeziehungen immer weiter zu. Bürger und Wirtschaft brauchen Bewegungsfreiheit, Entscheidungsoptionen und Verlässlichkeit, um zukünftigen Herausforderungen gerecht werden zu können. Mobilitätschancen für Wirtschaft und Gesellschaft dauerhaft und umweltverträglich zu sichern, ist daher Ziel und Leitmotiv liberaler Verkehrspolitik. Die mobile Bürgergesellschaft braucht alle Verkehrsträger und -angebote; sie muss offen sein für neue Entwicklungen und moderne Technologien. Dabei sind ökologische Zielsetzungen, z.B. in bezug auf Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien, konsequent mit in die Überlegungen einzubeziehen. Die Verkehrsinfrastruktur muss zügig wieder fit gemacht werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Energie einzusparen und Umweltbelastungen zu senken, damit die verschiedenen Verkehrsmittel gemeinsam und in Vernetzung die Verkehrsbedürfnisse der Bürger auf Dauer erfüllen können. Durch den demografischen Wandel wird sich in den nächsten Jahren nicht nur die Bevölkerungszahl, sondern vor allem die Bevölkerungsstruktur erheblich verändern. Die Zahl der älteren Menschen wird stetig zunehmen. Dadurch kommt den Aspekten barrierefreier Zugang und ungehinderte Nutzung von Verkehrsanlagen große Bedeutung zu. Für Liberale sind alle Verkehrsträger und Verkehrsmittel gleichermaßen in eine optimale Konzeption einzubeziehen und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Den Verkehrsträgern und Verkehrsarten sind die von ihnen verursachten Infrastruktur-, Unterhalts- und Betriebsführungskosten verursacher- und aufkommensgerecht zuzuordnen. Die spezifische Umweltverträglichkeit der Verkehrsmittel muss sich dabei jeweils in den tatsächlichen Kostenbelastungen widerspiegeln. Damit werden die momentan zu geringen Transportkosten zukünftig nicht mehr die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland begünstigen, Baden-Württemberg hätte durch seine zentrale Lage in Europa und die dadurch kurzen Verkehrswege Standort-Vorteile. Die kürzlich erfolgte Eingliederung des Verkehrsministeriums in das Innenministerium ist sachfremd. Um der wichtigen Bedeutung des Verkehrs Rechnung zu tragen, streben wir eine Zusammenlegung des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums zu einem echten Infrastrukturministerium an. Wir wollen: · Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb von Bundesfernstraßen auf eine grundsätzlich neue Basis stellen und mittelfristig auf private Betreibergesellschaften übertragen; · mit dem Übergang von der Haushaltsfinanzierung zu einer Nutzerfinanzierung und der Zweckbindung der Mittel die Finanzierung für den Verkehrsbereich sichern und damit den großen Rückstand aufholen, den unser Land im Bundesfernstraßenbau zu verzeichnen hat; · Finanzierung und Mittelbereitstellung für die Landesstraßen verstetigen, um insbesondere dringend notwendige Ortsumfahrungen zügig verwirklichen zu können; · trotz der schwierigen Haushaltslage eine langfristig stabile Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Die dem Land Baden-Württemberg zufließenden Regionalisierungsmittel müssen künftig vollständig und ausschließlich für Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV eingesetzt werden. · das Projekt Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Stuttgart – Ulm zügig verwirklichen, um den unser Land durchquerenden Abschnitt der transeuropäischen Eisenbahnmagistrale Paris – Karlsruhe – Stuttgart – München – Wien – Budapest zeitnah auszubauen. · weitere Bahnstrecken in Baden-Württemberg zu elektrifizieren; · die Zulaufstrecken (Rheintalstrecke Karlsruhe – Basel sowie Stuttgart - Zürich und Ulm - Lindau) zu den neuen Alpen querenden Schienenstrecken in der Schweiz zügig ausbauen. · Verkehrswege und Verkehrsgeschehen durch Aus- und Neubau sowie das Verkehrsgeschehen durch Einbeziehung von Telematik und Fahrerassistenz-Systemen so gestalten und steuern, dass Unfälle und Behinderungen weiter zurückgehen und – wo immer möglich – vermieden oder gemildert werden. · als Weiterentwicklung des bisherigen Generalverkehrsplans ein landesweites Mobilitätskonzept entwickeln, das Verkehrsbedürfnis, Technologie, Ökonomie und Ökologie sowie soziale Belange und Mobilitätsmanagement abwägend verknüpft. Angesichts der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Verkehrswirtschaft als eine wichtige Grundlage unseres Wohlstands wollen wir · die Anbindung der Wirtschaftsstandorte im Lande an Straße, Schiene und Wasserstraße bedarfsgerecht ausbauen und langfristig sichern. · das Netz der Fernverkehrsstraßen im Land bedarfsgerecht ausbauen, um den Kollaps des überbordenden Straßenverkehrs zu verhindern und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu sichern. · die Leistungsfähigkeit der Verkehrsträger erhöhen und ihre Marktangebote verbessern, damit Transportzeiten und –kosten für Verlader und Spediteure wieder interessant werden sowie das Netz der Terminals für den kombinierten Verkehr und die zugehörigen Güterverkehrszentren weiter entwickeln. · den Neckar durch den Ausbau von Schleusen und die Anhebung der Brücken für den Containerverkehr mit Schiffen zukunftsgerecht fahrtüchtig und uneingeschränkt nutzbar machen. · eine durchgängige Konzeption für die Zukunft des Luftverkehrs in Baden-Württemberg. Diese muss neben dem Flughafen Stuttgart auch den Entwicklungschancen der Regionalflughäfen und Verkehrslandeplätzen Rechnung tragen. Ein öffentlich subventionierter Verdrängungswettbewerb muss dabei verhindert werden. Im Interesse der regionalen Mobilität aller Bürger unseres Landes wollen wir · ein umfassendes Verkehrswegekataster mit aktuellen Informationen über Zustand, Belastungs- und Abnutzungssituation sowie Ergänzungs-, Ausbau- und Reparaturbedarf aller Verkehrswege erstellen und fortschreiben. · den Regional- und Nahverkehr auf der Schiene dort weiter verbessern, wo ausreichende Nachfrage besteht und damit die notwendige Rentabilität absehbar ist sowie – in diesem Rahmen – insbesondere RegioStadtbahn-Modelle nach Karlsruher Vorbild in den Oberzentren des Landes fördern. · der vorrangigen Bedeutung des Straßenverkehrs im ländlichen Raum durch entsprechenden Ausbau von überörtlichen Landstraßen und Ortsumgehungen gerecht werden. · Pünktlichkeit, Sauberkeit und Sicherheit als Qualitätsmerkmale des ÖPNV systematisch verbessern und stabilisieren sowie die Angebote bedarfsgerechter, effizienter und kostengünstiger gestalten, um zusätzliche Kundenpotentiale zu erschließen. · partnerschaftliche Formen der Mobilitätsgestaltung mit gemeinsamer Nutzung von Fahrzeugen, wie z. B. das Car- und Radsharing, anregen und fördern. · das eigenverantwortliche Mobilitätsmanagement der Bürger durch die Einrichtung von unter- und miteinander vernetzten Mobilitätszentralen unterstützen. · Zusammenschlüsse der Verkehrsverbünde im Land zu größeren Einheiten (wie in Ostwürttemberg, Franken und Neckar-Alb-Donau geschehen), um das Vernetzungspotential im ÖPNV voll auszuschöpfen. · im ländlichen Raum im Hinblick auf die demographische Entwicklung und die knappen Finanzmittel verstärkt neue Formen des ÖPNV (flexible Bedarfsverkehre wie z. B. Rufbus) einrichten. Eine Kooperation mit Taxiunternehmen kann ebenfalls zu Kosteneinsparungen bei weiterhin bedarfgerechtem Angebot beitragen. B.7 Ländlicher Raum In Baden-Württemberg hat sich der ländliche Raum in den vergangenen Jahrzehnten günstig entwickelt. Mehr als zwei Drittel der Landesfläche zählen dazu und 40% der Bevölkerung leben in ihm. Der ländliche Raum ist somit wichtiger Lebensraum, Wirtschaftsstandort und Erholungsraum für die gesamte Bevölkerung. Wir wollen: · die Entwicklung des ländlichen Raumes in seiner Gesamtheit stärken. Dabei sollen vor allem seine Ressourcen, wie die Kultur- und Naturlandschaft, als Grundlage für Land- und Forstwirtschaft, Energiegewinnung, Tourismus, Dienstleistungen sowie kleine und mittlere Gewerbetreibende genutzt werden · kreative Konzepte zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung, z.B. durch abgestimmte Planungen mit Post, Laden, Bankfiliale usw., insbesondere in kleineren Gemeinden. · das bewährte gemeinsame Engagement örtlicher Initiativen mit Bürgern, Kommunen, Händlern, Handwerkern und Bauern weiter fördern. · die Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum. Hierzu gehört, dass die von der EU, vom Bund und vom Land finanzierten Förderprogramme (z.B. LEADER, RegionenAktiv, ELR, PLENUM) nach einem abgestimmten, zielorientierten Konzept eingesetzt werden. Die Vielzahl der Programme mit gleichen Förderzielen wollen wir reduzieren, um die Effizienz zu steigern und Bürokratieabbau zu ermöglichen; · wohnortnahe Kindergärten und Grundschulen auch in kleineren Orten erhalten; · ein ausreichendes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im ländlichen Raum; · mit einer Schwerpunktsetzung im ELR-Programm attraktive Ortskerne schaffen, um die Lebensqualität zu erhöhen und den Flächenverbrauch zu reduzieren. B.8 Land- und Forstwirtschaft Die Land- und Forstwirtschaft ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Sie trägt zur Sicherung der Ernährung, zur Pflege und zum Erhalt der Kultur- und Naturlandschaft und in zunehmendem Maße zur Energieversorgung bei. Über vier Millionen Menschen sind in Deutschland in der Landwirtschaft und den mit ihr verbundenen Wirtschaftsbereichen tätig. Die Landwirtschaft leistet heute auch einen wertvollen Beitrag zum Naturschutz: Über Jahrhunderte haben sich ökologische Systeme herausgebildet, deren Erhaltung die Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung voraussetzt. Unser Leitbild ist deshalb eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete unternehmerische, marktorientierte Landwirtschaft. Die Agrarpolitik muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die heimische Landwirtschaft dem Wettbewerb innerhalb der Europäischen Union gewachsen ist. Durch die Besteuerung der Betriebe und die Art der Umsetzung von EU-Richtlinien haben sich die Wettbewerbsbedingungen der deutschen Landwirtschaft in den vergangenen Jahren erheblich verschlechtert; dies führte zu einer Zunahme der Betriebsaufgaben und zum Verlust von Arbeitsplätzen. Die Forstwirtschaft erfüllt wie die Landwirtschaft mehrere Funktionen. Sie ist für viele landwirtschaftliche Betriebe ein wichtiges Einkommensstandbein. Der Wald ist ökologisch wertvoll und gleichzeitig als Erholungsraum sowie als Energielieferant von großer Bedeutung. Wir wollen: · verlässliche Rahmenbedingungen für eine marktorientierte, wettbewerbsfähige, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft schaffen; · Chancengleichheit im europäischen Wettbewerb; · den Abbau von Bürokratie und von steuerlichen Wettbewerbsverzerrungen und eine 1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien; · die verstärkte Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere zur Energiegewinnung; · die Freiheit der Konsumenten und Landwirte, sich für ökologisch und konventionell erzeugte Nahrungsmittel zu entscheiden: · die Agrarinvestitionsförderung auf wettbewerbsfähige Unternehmen und Landschaftspflegebetriebe konzentrieren; · Zusammenschlüsse zur Bündelung des Angebots an landwirtschaftlichen Produkten als Gegengewicht zur Konzentration in der Verarbeitung und im Lebensmitteleinzelhandel unterstützen; · die Reduzierung der Agrarsubventionen im Landeshaushalt; · die Aufgaben der landwirtschaftlichen Landesanstalten kritisch prüfen und ggfs. konzentrieren; · Agrarumweltprogramme so weiter entwickeln und bündeln, dass sie auch künftig einen Anreiz für eine naturnahe Bewirtschaftung und Pflege von landwirtschaftlichen Flächen bieten; · MEKA und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete weiterführen; · private Kleinwaldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und deren Zusammenarbeit mit dem Landesforstbetrieb unterstützen. B.9 Verbraucherschutz und Ernährung Die Qualität der in Baden-Württemberg erzeugten Lebensmittel ist hoch. Dies gilt für ökologisch und für konventionell erzeugte Produkte. Dabei bewerten die Menschen die Qualität von Lebensmitteln individuell unterschiedlich. Qualitätskriterien können Frische, Geschmack, Nährwert, Freiheit von Schadstoffen, aber auch ideelle Werte, wie eine besonders umweltfreundliche Produktion oder fairer Handel, sein. Das Land Baden-Württemberg hat neben dem traditionellen Qualitätszeichen ein landeseigenes Zeichen für Ökoprodukte geschaffen. Damit erhalten die Verbraucher Informationen über Herkunft und Qualität der Produkte als Grundlage für ihre Kaufentscheidung. Trotz insgesamt hoher Lebensmittelsicherheit im Lande, haben immer wieder einzelne Skandale die Öffentlichkeit erschüttert und die Verbraucher verunsichert. Erzeuger, Verarbeiter, Politik und Überwachungsbehörden haben daraus gelernt. In Baden-Württemberg wurden – nicht zuletzt nach massivem Drängen der FDP – die Lebensmittelüberwachungsbehörden zusammengelegt und damit effektiver gemacht. Erzeuger, Verarbeiter und Handel schließen sich zunehmend zusammen, um mit Hilfe von Qualitätssicherungssystemen die angestrebte Qualität zu sichern und auf diese Weise das Vertrauen der Verbraucher zu erhalten. Die FDP hat im Bereich der Landwirtschaft bei der Betriebsförderung oder auch bei den Agrarumweltprogrammen durchgesetzt, dass Baden-Württemberg wie kein anderes Bundesland die artgerechte Tierhaltung fördert. Über das Qualitätszeichen Baden-Württemberg wurde die Dauer der Schlachtviehtransporte drastisch reduziert. Baden-Württemberg kontrolliert in diesem Bereich besonders streng. Gleichzeitig wurden die Haltungsbedingungen der Tiere kontinuierlich verbessert. Wir wollen: · die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher erhalten und stärken (Konsumentensouveränität); · die Transparenz für Verbraucher erhöhen durch Kennzeichnung der Lebensmittel über Herkunft, Erzeugung und Verarbeitung; · die Lebensmittelüberwachung weiterentwickeln; · eine klare Zuständigkeit für den Verbraucherschutz innerhalb der Landesregierung schaffen · den Tierschutz weiter voranbringen. Dies gelingt uns aber nur wenn wir gemeinsam mit den Länderregierungen, dem Bund und der EU auf einheitliche Standards drängen. B.10 Umwelt Die Umweltpolitik der FDP stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Liberales Leitbild ist eine nachhaltige, zukunftsverträgliche Entwicklung, die ökologische Belastungen weiter reduziert und die Ressourcenproduktivität erhöht. Weiter ist liberale Umweltpolitik qualitativen Zielen verpflichtet, die auch ästhetische und kulturelle Belange berücksichtigen, ein gesundes Umfeld schaffen und damit dem Wohlbefinden der Menschen dienen. Umweltqualität wird so zu Lebensqualität. Umweltschutz ist Bestandteil einer umfassenden Politik, die auch Kulturlandschaft und regionale Identitäten schützt. Die Umweltpolitik steht vor neuen Herausforderungen. Für Deutschland geht es auch auf nationaler Ebene um die Verpflichtung, neue Impulse zu geben. In den Zeiten der Globalisierung und des rasanten technologischen Fortschritts wollen Liberale in engagierter Weise Verantwortung für nachfolgende Generationen übernehmen. Weltweit drängende Probleme fordern kreative Lösungen. Armut ist noch immer weit verbreitet. Eine wachsende Weltbevölkerung braucht Wasser und Nahrung. Das Weltklima ändert sich. Fest steht aber auch, dass die Belastung der Umwelt mit Schadstoffen in den westlichen Industrieländern in vielen Bereichen deutlich abgenommen hat. Auch in der Umweltpolitik muss sich der Staat auf seine Kernaufgaben – die Aufstellung von klaren ökologischen Regeln - besinnen. Die FDP tritt ein für eine Umweltpolitik durch Wettbewerb der besten Lösungen; mehr Eigenständigkeit der Kommunen bei der Abfall- und Abwasserversorgung; wirtschaftliche, sichere und umweltfreundliche Energieversorgung (Energiemix); Forschungsfreiheit auch in der Gentechnik; ökonomischer Sachverstand auch bei ökologischen Sachfragen. Umweltpolitik muss nachhaltig sein, darf aber nicht zum Bremsklotz für Fortschritt und Bewegung werden. Wie einseitig Umweltthemen oftmals diskutiert werden, zeigt die aktuelle Feinstaubproblematik. Das Automobil wird als Übeltäter gebrandmarkt, obwohl die Ursachen der Feinstäube weit vielfältiger sind. Die FDP sieht den Menschen als Bestandteil von Natur und Umwelt. Naturschutz kann nur erfolgreich sein, wenn er die Menschen einbezieht und nicht ausgrenzt oder gar als Störenfriede aus der Natur verdrängt. Solch einen Ausgleich zwischen den Interessen der Menschen und der Natur hat die FDP auch bei der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes in den Mittelpunkt gestellt. Gleiches gilt für den Hochwasserschutz. Dem Gemeinwohl verpflichtet, auch gegenüber den Nachbarländern, hat das Land Baden-Württemberg erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen um das Hochwasserrisiko weiter zu minimieren. Die FDP sieht aber auch die Grenzen der unmittelbaren Belastbarkeit sowohl der von Baumaßnahmen betroffenen Bürger als auch der Natur, insbesondere durch künstliche Überflutungen von Flußauen. Wir wollen deshalb den Dialog aller am Umwelt und Naturschutz Beteiligten intensivieren. Wichtig für uns ist – wie in der Vergangenheit bei vielen Naturschutzmaßnahmen bewährt – das Prinzip der Freiwilligkeit und die Förderung der Partnerschaft des Naturschutzes mit der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, aber auch mit der Fischerei und der Jagd. Ideologien und Konkurrenzen wollen wir abbauen. Wir wollen uns für die Zukunft die Frage stellen, was können wir im Sinne des Naturschutzes mit der Landwirtschaft oder den Naturnutzern tun - oder umgekehrt: Was können Landwirtschaft oder Naturnutzer für den Naturschutz tun. Hier bestehen bereits gute Ansätze, die wir weiter fördern wollen. Wir wollen: · den Prozess der dialogorientierten Umweltpolitik, die alle im jeweiligen Themenfeld betroffenen und engagierten Akteure frühzeitig einbezieht, weiter entwickeln; · den ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen zum Kernstück eines Biosphärengebiets „Schwäbische Alb“ weiterentwickeln; · die zügige Umsetzung der geplanten Naturparkkonzeptionen für den nördlichen Schwarzwald und die Schwäbische Alb und die Konzentration der „PLENUM“-Gebiete auf bestehende und künftige Naturparks; · die Beschränkung des staatlichen Handelns auf hoheitliche Kernbereiche, insbesondere den Rückzug aus den operativen Tätigkeiten und dadurch eine Stärkung der Eigenverantwortung der Handelnden; · im Rahmen der NATURA-2000-Konzeption klare Definitionen, welche Entwicklungsmöglichkeiten in den einzelnen FFH-Gebieten zukünftig bestehen und die Entscheidung unter Einbeziehung aller Beteiligten vorbereiten; · eine Priorität in der Umweltpolitik hinsichtlich des Ziels der drastischen Reduzierung der CO2-Belastung; · die europaweite Vereinheitlichung von Umweltstandards; · eine Fortentwicklung des Abfallrechts mit Schwerpunkt auf Vermeidungs- und Verwertungskriterien entsprechend der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie dem weiteren Ausbau kreisübergreifender, großräumiger Kooperationen; · den Schutz von Freiflächen; · den Flächenverbrauch verringern und dazu die Förderprogramme des Landes wie das Landeswohnungsbauprogramm, das Programm für städtebauliche Sanierung und Erneuerung und das Entwicklungsprogramm ländlicher Raum auf dieses Ziel abstimmen. Darüber hinaus lehnen wir eine Einschränkung der kommunalen Planungshoheit über die heutigen Regelungen hinaus ab; · eine verstärkte Sanierung von Altlastengrundstücken; · die Stärkung des kommunalen Handlungsspielraums bei der Übertragung von Abwassersanierungsarbeiten auf private Unternehmen; · eine Neugestaltung des „Wasserpfennigs“, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken; · die Lärmsanierung in der von übermäßiger Lärmbelastung betroffenen Gebiete der Städte und Gemeinden zu einem vorrangigen Thema der Landespolitik machen und hierfür durch Umschichtungen innerhalb des kommunalen Umweltfonds zusätzliche Mittel bereitstellen. B.11 Energie und Klimaschutz Eine zukunftsfähige Struktur der Energieversorgung muss so sicher, so wirtschaftlich und so umweltverträglich wie möglich sein. Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den großen Energieversorgungsunternehmen über einen Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie macht es schwieriger, diese Ziele zu erreichen. Denn in der Konsequenz dieser Vereinbarung ist für den Anteil, der nicht durch verstärkte Energieeinsparung, Energiegewinnungseffizienz oder Energieeffizienzvermindert werden kann, entweder ein verstärkter Rückgriff auf fossile Energieträger - und damit eine Gefährdung der Klimaschutzziele - oder ein höherer Stromimport - gegebenenfalls auch aus unsichereren, ausländischen Kernkraftwerken - zu erwarten. Unserer Meinung nach muss auch Energiepolitik vom sinnvoll Machbaren geleitet sein und nicht von Ideologien. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass die Förderung der großen Wasserkraft im Energiewirtschaftsgesetz verankert wurde. Erst dadurch wurde der Ausbau des Laufwasserkraftwerkes Rheinfelden möglich. Bis 2012 soll er abgeschlossen sein. Nach der Modernisierung wird es mehr Energie produzieren als alle Windräder in Baden-Württemberg zusammen. Die Laufwasserkraftanlagen Iffezheim und Gambsheim am Oberrhein sollen jeweils um eine fünfte Turbine ergänzt werden. Die tiefe geothermische Energienutzung fördert das Land durch die Übernahme eines Teilrisikos der finanziell risikoreichen Erstbohrungen soweit entsprechende Erfolgsaussichten dargelegt werden können. Mit dem Altbaumodernisierungsprogramm konnte der Energieverbrauch reduziert werden. Wir haben die Forschung und Entwicklung der erneuerbaren Energie im Land gefördert. Die in Baden-Württemberg bestehende öffentliche Forschungsinfrastruktur (z.B. das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung (ZSW), das Fraunhofer-Institut für solare Energiesysteme und die Energieforschungsbereiche des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt und des Forschungszentrums Karlsruhe sowie die Forschungskapazitäten der privaten Wirtschaft bieten exzellente Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Energieumwandlungs- und Antriebstechnologien, die Voraussetzung für eine nachhaltige Entlastung der Umwelt und damit zum Klimaschutz sind. Die Solarfabrik in Marbach, die von Würth-Solar und dem ZSW auch mit Unterstützung des Landes gegründet wurde, ist ein Beispiel für diesen Ansatz, dem viele weitere folgen müssen. Wir wollen: · eine Energiepolitik betreiben, die dazu beiträgt, die Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes zu erreichen: eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Wärme und Gas sicherzustellen; · den Anteil regenerativer Energieträger an der Stromerzeugung bis 2010 auf mindestens 12 % erhöhen und damit dem nationalen Ziel einer Verdoppelung dieses Anteils gegenüber dem Jahr 2000 entsprechen, und bis 2020 einen Anteil der regenerativen Energieträger an der Stromerzeugung von mindestens 20 % erreichen; · darauf hinwirken, Strom- und Wärme effizienter zu erzeugen durch die Förderung dezentraler Energieerzeugungsstrukturen mit höheren Wirkungsgraden durch Kraft-Wärmekopplung in Blockheizkraftwerken; · darauf hinwirken, dass europäische und nationale Regelungen zum Klimaschutz (Emmissionshandel, Ökosteuer, Erneuerbare-Energien-Gesetz) besser aufeinander abgestimmt werden, um die Ziele des Kyoto-Protokolls bei möglichst geringen Kosten für Wirtschaft und Beschäftigung zu erreichen; · vor dem Hintergrund der aktuellen Konflikte um russische Gaslieferungen die Abhängigkeit von ausländischen Gas- und Öllieferungen durch die stärkere Nutzung von Bioenergieheizungen (Holzscheit, Holzhackschnitzel, Pellets, Biogas), Erdwärme und Solarwärme/-thermie deutlich verringern; · auch im Bereich der Elektrizitätsversorgung alle Anstrengungen unternehmen, um Energie einzusparen und rationeller zu nutzen, und so die Entwicklung des Stromverbrauchs vom wirtschaftlichen Wachstum zu entkoppeln; · auf dieser Grundlage parallel zum Ausbau regenerativer Energien sowohl die Nutzung fossiler Energieträger wie der Kernenergie sukzessive zurückführen; · den Konzentrationsprozess in der herkömmlichen Energiewirtschaft genau verfolgen. Er ist durch die Steuerbefreiung für ihre Rückstellungen möglich geworden und mit liberalen Prinzipien einer freien Marktwirtschaft nicht vereinbar; · auf der Bundesebene erreichen, dass bei Wahrung strengster Sicherheitsanforderungen die Laufzeit der Kernkraftwerke verlängert werden kann, um auf diese Weise zu vermeiden, dass der Prozess des Atomausstiegs durch vermehrte Nutzung fossiler Energieträger die nationalen Klimaschutzziele konterkariert; · auf dieser Grundlage mit den großen Energieversorgungsunternehmen Vereinbarungen abschließen, die sicherstellen, dass ein Großteil des wirtschaftlichen Vorteils, der sich aus einer Verlängerung der Laufzeiten ergibt, in vermehrte Investitionen im Bereich regenerativer Energien umgesetzt wird; · den Gegebenheiten des Landes entsprechend bei der Förderung regenerativer Energieträger Schwerpunkte auf die Förderung der geothermischen Wärme- und Stromerzeugung, der Nutzung von Biomasse und Biogasen sowie auf die Nutzung der großen und kleinen Wasserkraft setzen; · Windkraftanlagen auf Windvorranggebiete konzentrieren; · weiterhin den Schwerpunkt landespolitischer Maßnahmen auf die Unterstützung von Forschung und Entwicklung im Bereich regenerativer Energien setzen, um damit die Grundlagen für einen langfristigen Übergang zu neuen Energieversorgungsstrukturen wie solaren Wasserstofftechnologien zu legen und damit zugleich den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken und neue Exportmärkte zu erschließen; · alle Anstrengungen unternehmen, um durch Energiesparen, eine rationellere Energienutzung und den Einsatz regenerativer Energieträger die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu mindern; · die Anstrengungen zur energetischen Sanierung und Modernisierung des Altbaubestands in Abstimmung zwischen Bund und Ländern verstärken, da hier die größten Potentiale liegen, Kohlendioxidemissionen zu vermeiden; · bei den Liegenschaften des Landes im Rahmen von PPP-Modellen Beispiele geben und beim Landeswohnungsbauprogramm die Vorgaben der Energieeinsparverordnung deutlich unterschreiten. C.1 Den Haushalt konsolidieren – Generationengerechtigkeit erreichen Die Landespolitik der laufenden Legislaturperiode musste mit äußerst schwierigen haushalts- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen fertig werden. Wirtschaftliche Stagnation und gravierende Fehler der rot/grünen Bundesregierung führten dazu, dass die Steuereinnahmen des Landes in den Jahren 2001 und 2002 real zurückgingen und auch im Jahr 2005 noch deutlich unter denen des Jahres 2000 liegen werden. Trotz einer großen Vielzahl von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, die in jedem Haushalt vollzogen wurden, konnte der erfolgreiche Kurs des Abbaus der Nettoneuverschuldung, die im Jahr 2000 die 400-Millionen-Marke erreicht hatte, in den Folgejahren nicht fortgeführt werden. Die Neuverschuldung stieg wieder bis auf 2 Milliarden € an. Das von der FDP in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzte Ziel, mit dem Jahr 2006 erstmals seit 1972 wieder einen Haushalt ohne Neuverschuldung vorzulegen, kann unter diesen Umständen nicht zeitgenau erreicht werden. Wir wissen aber: Die Vorsorge für die Zukunft gebietet es, nicht länger auf Kosten künftiger Generationen zu leben. Angesichts der Tatsache, dass die Gesamtverschuldung des Landes von 2 Mrd. € im Jahr 1970 auf 37,55 Mrd. € Ende 2004 angewachsen ist, muss das Ziel, die Neuverschuldung des Landes schrittweise bis auf Null zurückzuführen, selbstverständlich bestehen bleiben. Bei konsequenter Konsolidierungspolitik und verbesserten Rahmenbedingungen in der Wirtschafts-, Steuer-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, die geeignet sind, wieder wirtschaftliche Dynamik freizusetzen, kann es trotz aller Schwierigkeiten erreicht werden. Angesichts der Dominanz der Personalkosten in den Länderhaushalten setzt eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung einen erheblichen Stellenabbau voraus. Das Personal des Landes hat sich in den vergangenen 50 Jahren fast verdreifacht (1952: 97.931 - 2004: 263.836 ). In den künftigen Jahren kommen stark ansteigende Pensionsverpflichtungen auf das Land zu. Die Versorgungsausgaben des Landes steigen von derzeit 2,3 Milliarden Euro auf 8,1 Milliarden Euro in 2030 an. Kommt es zu keinen Änderungen bei der Altersversorgung der Landesbediensteten steigt der Anteil der Pensionsleistungen am Gesamthaushalt von derzeit 7 Prozent auf rund 25 % Prozent im Jahr 2030 an. Deshalb hat die FDP in den letzten zehn Jahren in der allgemeinen und technischen Verwaltung eine konsequente Politik des Stellenabbaus durchgesetzt. Allerdings: der Einsparung von etwa 10.000 Stellen steht bis zum Jahr 2006 die Schaffung von etwa 12.000 neuen Stellen gegenüber – der allergrößte Teil davon entfällt – angesichts steigender Schülerzahlen - auf die Unterrichtsversorgung, einige wenige auf die Polizei und die Hochschulen. Um die Personalausgaben dennoch begrenzen zu können, haben wir die Arbeitszeit der Beamten, die Deputate und Lehrverpflichtungen erhöht und Tarifverträge gekündigt, um einen weiteren Stellenabbau vollziehen zu können. Wir haben die Verwaltungsreform auf den Weg gebracht, die den Landeshaushalt dauerhaft entlastet. Wir haben das Urlaubsgeld gestrichen, das Beihilferecht eingeschränkt und die Sonderzahlungen gekürzt. - Das alles hat uns keine Freude gemacht; und es hat uns auch nicht nur Freunde gemacht. Aber es war unabdingbar notwendig, um den Haushalt einigermaßen im Lot halten zu können. Trotz all dieser Anstrengungen läuft das Land Baden-Württemberg – wie die anderen Bundesländer, die eine noch viel höhere Verschuldung aufweisen – Gefahr politisch handlungsunfähig zu werden. Die FDP wird einer solchen Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Die FDP fordert eine Wende in der Finanzpolitik des Landes Baden-Württemberg. Die Konsolidierung des Landeshaushaltes ist möglich. Sie erfordert eine Abkehr von der traditionellen Politik, die auf die Erledigung öffentlicher Aufgaben durch den Staat setzt. Sie erfordert eine Identifizierung der Kernaufgaben staatlichen Handelns und die Beschränkung des staatlichen Handelns des Landes Baden-Württemberg auf diese Kernaufgaben. Sie erfordert die Ermutigung bürgerschaftlichen Engagements zur Übernahme öffentlicher Aufgaben. Sie erfordert aber eine große Kraftanstrengung der politischen Entscheidungsträger im Landtag und in der Landesregierung. Sie wird nur möglich und erfolgreich sein, wenn sie von einer Mehrheit der Bürgerinnen und Bürgern aktiv unterstützt und getragen wird. (s. auch C.2 „Den Staat schlank und bürgernah gestalten“) Privatisierungserlöse helfen, die Zukunft des Landes zu sichern. Ohne die Liberalen hätte es die Veräußerung der Landesanteile an der Energie Baden-Württemberg nicht gegeben. Aus diesen Erlösen speist sich die Zukunftsoffensive III: 562 Mio. € werden in dieser Legislaturperiode vorrangig in Bildung, Wissenschaft und neue Technologien investiert. Ferner wurden die Landesanteile an der baden-württembergischen Bank, der Gasversorgung Süddeutschland und den Schwäbischen Hüttenwerken veräußert. Die Zukunftsoffensive IV – aus einem Teil dieser Erlöse finanziert – fördert mit 168 Mio. € Projekte der Spitzenforschung an baden-württembergischen Hochschulen. Aus den Zinsen des bei der Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH verbliebenen Teils der Veräußerungserlöse werden eine Fülle von Projekten gefordert, die das Land sonst nicht leisten könnte: z.B. die Sprachförderung im Kindergarten. die Arbeit der Stiftung Opferschutz und das Baden-Württemberg-Stipendium. Weitere Unternehmensbeteiligungen stehen auf dem Prüfstand. Und darüber hinaus wird sich das Land in den nächsten Jahren von allen Grundstücke und Immobilien trennen, die nicht zwingend für Landesaufgaben benötigt werden. Wir wollen: · die Neuverschuldung in der kommenden Legislaturperiode auf 0 zu reduzieren und mittel- bis langfristig die bestehenden Schulden zurückzuführen. Um dies in realistischen Schritten erreichen zu können, ist eine Begrenzung des Zuwachses der Ausgaben des Landes auf unter 1% pro Jahr erforderlich. Ergänzend ist unverzüglich ein Nettoneuverschuldungsverbot in die Landesverfassung aufzunehmen. · eine tief greifende Aufgabenkritik, die sich nicht auf den Abbau klassischer Subventionen beschränken darf. Nur so kann es gelingen, eine weit reichende Ausgabenbegrenzung möglich zu machen und zugleich neue Prioritäten setzen zu können. Sämtliche Ausgaben des Landes sind daraufhin zu überprüfen, · wie die erbrachten Leistungen effizienter und kostengünstiger erbracht werden können; · ob die erbrachten Leistungen darüber hinaus nicht bürgernäher erbracht werden können, wenn sie – selbstverständlich mit einer angemessenen Finanzausstattung – auf die kommunale Ebene delegiert werden; · ob etlichen Leistungen noch die Bedeutung zukommt, die man ihnen bei ihrer Einführung zugemessen hat, oder ob manche Leistungen nicht einfach auch entfallen können – mehr Mut zu Prioritäten und Posterioritäten. · und schließlich, ob etliche Leistungen nicht besser, effizienter und kostengünstiger privat erbracht werden können – Vorrang von privater vor öffentlicher Erbringung von Leistungen, wo immer dies sinnvoll möglich ist. · in diesem Zusammenhang auch das Instrument der Mischfinanzierung auf den Prüfstand zu stellen und zu Gunsten einer Regelung im Rahmen des allgemeinen Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften zurückzuführen. · alle Einrichtungen des Landes von A wie z. B. Akademie Ländlicher Raum bis Z, wie z. B. Zentren für Psychiatrie dahingehend überprüfen, ob sie privatisiert, fusioniert oder ganz aufgegeben werden können. Um die wirksame Konsolidierung des Landeshaushalts zu erreichen, darf es keine Denkverbote geben. · den Anteil der Personalkosten am Landeshaushalt dauerhaft begrenzen. Die beschlossenen Stellenabbauprogramme sind konsequent umzusetzen. Für die Zukunft muss gelten, dass jährlich im Wege der Fluktuation mindestens 1 % der Stellen im Landesdienst nicht wieder besetzt werden. · Das reale Pensions- und Renteneintrittsalter muss über das bereits erreichte Maß hinaus dem gesetzlichen Pensions- und Renteneintrittsalter angenähert werden. · Die Auswirkungen der Rentenreform auf das mittel- und langfristige Rentenniveau sind wirkungsgleich auf den Bereich der Pensionen zu übertragen. · Für die Pensionen neu einzustellender Beamter ist ein Pensionsfonds zu bilden. Bestehende Pensionslasten sind auf Jahresbasis zu errechnen, fortzuschreiben und im Rahmen der Einführung eines kaufmännischen Rechnungswesens zu bilanzieren. · In Bezug auf Arbeitszeit und Sonderzahlungen ist die volle Übernahme der für den Beamtenbereich geltenden Regelungen auf den Tarifbereich erforderlich. · mit dem Übergang von der kameralen Haushaltsbuchführung zum kaufmännischen Rechnungswesen (Doppik) in Anlehnung an die Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches es zu ermöglichen, dass mit der Erstellung einer Bilanz z.B. die langfristigen, ungewissen Verbindlichkeiten (Passiva) wie Pensionszusagen den vorhandenen Vermögensgegenständen (Aktiva) gegenübergestellt werden sowie der Ressourcenverzehr der Haushaltsjahre periodengerecht im Rahmen einer Erfolgsrechnung (GuV) dargestellt wird. Somit können künftige Verpflichtungen und mögliche Gestaltungsspielräume des Landes transparent aufgezeigt werden; · darüber hinaus in zweijährigem Abstand durch externe Gutachter eine Generationenbilanz zur Beurteilung der langfristigen Tragfähigkeit des Landeshaushalts erstellen; · den erfolgreichen Kurs der Privatisierung von Landesbeteiligungen an Unternehmen und anderem Landesvermögen fortsetzen und die Erlöse wo immer möglich unmittelbar zur Verringerung der Verschuldung und im übrigen zur Schaffung von Stiftungskapitel einsetzen; · eventuelle Mehreinnahmen durch die politisch falschen und von der FDP abgelehnten Steuererhöhungen der schwarz-roten Koalition im Bund (Mehrwertsteuer, Einkommensteuer, Versicherungssteuer) ausschließlich zur Reduzierung der Neuverschuldung einsetzen. C.2 Den Staat schlank und bürgernah gestalten Ausdruck liberalen Staatsverständnisses ist es, für den Vorrang von privater vor staatlicher Aufgabenerledigung einzutreten, wo immer dies sinnvoll und möglich ist. Mit der Regierungsumbildung im April 2005 sind eine Fülle von Ansätzen verabredet worden, dieses Ziel in praktische Politik umzusetzen: Das verschärfte Subsidiaritätsprinzip im Gemeindewirtschaftsrecht, der freiberufliche Gerichtsvollzieher, der teilprivatisierte Betrieb einer Justizvollzugsanstalt, die Nutzung der Chancen von Public Private Partnership und die Neuordnung von Finanzierung und Betrieb des Bundesfernstraßennetzes sind Bestandteile ein und desselben strategischen Ansatzes – Vorrang für private Aufgabenerledigung, wo immer es sinnvoll möglich ist, oder in Kurzform: „weniger Staat, mehr privat“ Wenn der Staat sich zurücknimmt und sich auf seine Kernaufgaben beschränkt, wenn Aufgaben abgebaut, nach unten delegiert oder auf Private übertragen werden, dann muss dieser Prozess auch Auswirkungen auf Zuschnitt, Struktur und Anzahl der Ministerien haben. Während einer laufenden Legislaturperiode sind durchgreifende Veränderungen kaum umsetzbar; mit der Landtagswahl aber stehen die seitherigen Strukturen zur Disposition. Zeitgleich mit dem Verwaltungsstrukturreformgesetz und dem damit verbundenen Abbau von 2.164 Stellen allein in der Landesverwaltung haben wir auch für den Bereich der Ministerien einen erheblichen Personalabbau durchgesetzt: bis 2011 werden hier weitere 250 Stellen abgebaut. Die gegenwärtige Form der Abgeordnetenentschädigung ist für den Bürger nicht transparent. Das Nebeneinander von zu versteuernder Entschädigung, steuerfreien Aufwandspauschalen und einer sehr komfortablen Altersversorgungsregelung steht zu recht in der Kritik. Wir wollen: · die in der Landesverfassung vorgesehenen Möglichkeit des Volksbegehrens und der Volksabstimmung ausbauen. Für das Zustandekommen eines Volksbegehrens soll es künftig ausreichen, wenn es von mindestens 10 % der Wahlberechtigten gestellt wird. Ein zur Volksabstimmung gestelltes Gesetz ist beschlossen, wenn es die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen findet und diese Mehrheit mindestens 20 % der Stimmberechtigten ausmacht. Es bleibt dabei, dass über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz keine Volksabstimmung stattfinden kann. · die Organisationsstruktur der Ministerien weiter straffen und auch hier den Personalabbau fortsetzen. Dies erfordert auch einen neuen Zuschnitt und eine Verringerung der Zahl der Ministerien. Dazu ist sowohl eine Zusammenlegung von Ministerien (Zusammenlegung des Kultus- und des Wissenschaftsministeriums) wie auch eine grundlegende Neuordnung der Geschäftsbereiche der Ministerien (z.B. Zuordnung der Zuständigkeit für den Arbeitsmarkt und die Verkehrsinfrastruktur zum Wirtschaftsministerium) notwendig. Im Ergebnis ist die Zahl der Minister um zwei zu verringern. · die Institution des politischen Staatssekretärs abschaffen. Es verbleibt lediglich die in der Landesverfassung vorgesehene Möglichkeit, Staatssekretäre mit Kabinettrang zu berufen, deren Zahl ein Drittel der Zahl der Minister nicht übersteigen darf. · die Regelung der Inkompatibilität für Angehörige des öffentlichen Dienstes deutlich verschärfen: Beamte mit Dienstbezügen können nicht Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg sein. Dasselbe gilt für Wahlbeamte sowie für Angestellte des öffentlichen Dienstes. Ein in den Landtag gewählter Beamter scheidet mit der Annahme der Wahl aus seinem Amt aus. Die Rechte und Pflichten aus seinem Dienstverhältnis ruhen für die Dauer der Mitgliedschaft im Landtag. · die Entschädigung der Abgeordneten dahingehend neu regeln, dass die zu versteuernde Entschädigung deutlich erhöht wird, dafür aber die steuerfreien Aufwandspauschalen wegfallen und die Altersvorsorge von jedem Abgeordneten selbst aus seiner Entschädigung zu bestreiten ist. Dasselbe Prinzip soll künftig auch für die Altersvorsorge der Minister gelten. Überversorgung durch Addition mit Versorgungsbezügen aus dem öffentlichen Dienst bzw. aus mehreren Mandats- und/oder Amtstätigkeiten darf hierbei nicht entstehen, vorhandene ist zu beenden. · das Landtagswahlrecht reformieren, dabei die Zahl der Wahlkreise auf 60 verringern, durch eine maximale Abweichung der Zahl der Wahlberechtigten von 5.000 gegenüber der Durchschnittsgröße Chancengleichheit zwischen den Kandidaten herstellen, einen landesweiten Verhältnisausgleich gewährleisten, das verfassungsrechtlich fragwürdige Auszählverfahren nach d´Hondt durch das Verfahren nach St. Lague/Schepers ersetzen und das – im übrigen aufgrund seiner Bürgernähe bewährte – Landtagswahlrecht durch eine zusätzliche Erststimme ergänzen. C.3 Verwaltungsreform und öffentlicher Dienst In dieser Legislaturperiode haben wir unser Ziel eines dreistufigen überschaubaren und bürgernahen Verwaltungsaufbaus für Baden-Württemberg erfolgreich mit dem Verwaltungsstruktur-Reformgesetz umgesetzt. Der dreistufige Verwaltungsaufbau ist das prägende Element der Landesverwaltung. Die Bündelungsfunktion der – in einem Flächenland unabdingbaren – Regierungspräsidien, der Landratsämter und der Stadtkreise bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben wurde wesentlich erweitert und gestärkt um staatliche Aufgaben wirksamer und wirtschaftlicher erledigen zu können. Verwaltungsdienstleistungen können effizienter, kostengünstiger und bürgernäher erbracht werden. Wir senken damit auch die Personalkosten – allerdings nicht so nachhaltig, um die Schulden wirksam abzubauen. Deshalb ist die Verwaltungsstrukturreform zwar wichtig, aber insgesamt nur ein Schritt. Das Ende unserer Reformbemühungen haben wir noch nicht erreicht. Wesentlich war aus unserer Sicht, dass von einer Eingliederung der Polizei abgesehen wurde, dass zwischen den Land- und Stadtkreisen untereinander ist eine verstärkte übergreifende Zusammenarbeit ermöglicht wurde und dass die so genannte Effizienzrendite (Einspareffekt) für das Land nicht über die Kreisumlage von den Kommunen finanziert werden darf. Deshalb gibt es auf Initiative der FDP eine Berichtspflicht für die Stadt- und Landkreise über den Fortschritt bei der Erfüllung der Effizienzrendite. Durchgesetzt hat die FDP/DVP eine Anpassungsklausel. Diese schreibt fest, dass die finanzielle Grundlage der Verwaltungsreform zu einem späteren Zeitpunkt überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Neben den finanziellen Einschnitten bei den Beamten haben wir aber auch ermöglicht, auf Antrag des Beamten den Ruhestand bis zum 68. Lebensjahr zu verschieben. Wir haben Maßnahmen zur Vermeidung vorzeitiger Pensionierungen bei Dienstunfähigkeit und zur Reaktivierung auch bei begrenzter Dienstfähigkeit ebenso wie ein modernes und flexibles Arbeitszeitrecht geschaffen. Wir wollen: · sicherstellen, dass die Verwaltungsstrukturreform konsequent umgesetzt und im Sinne von Deregulierung und Aufgabenabbau fortgeführt wird; · das Berufsbeamtentum - auf hoheitliche Aufgaben beschränkt - als wichtige Säule des demokratischen Rechtsstaats erhalten; · das Beamtenrecht und das Recht der Besoldung und Versorgung in die Kompetenz des Landes überführen, um es dann flexibler und leistungsorientierter zu gestalten und um den Personalaustausch zwischen öffentlichem Dienst und privater Wirtschaft zu erleichtern und aktiv zu fördern. Hierzu ist eine Vereinfachung des Laufbahnrechts ebenso erforderlich, wie ein weiterer Ausbau der Leistungselemente. · die Referendare vom Ausbildungsstatus her gleichbehandeln. Deshalb sollen sie – wie bereits in der Justiz seit Jahren erfolgreich praktiziert – zukünftig nicht mehr den Beamtenstatus erhalten; sie werden im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ausgebildet. · eine weitere Ungleichbehandlung im öffentlichen Dienst zwischen Beamten und Angestellten ausschließen; · den Datenschutz auch für den nichtöffentlichen Bereich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz konzentrieren, einer Institution, die von politischer Einflussnahme unabhängig ist und effektiv die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger schützt. Die derzeitige Organisation der für die Überwachung der Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen ist nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar, weil staatliche Stellen eben nicht die erforderliche "völlige Unabhängigkeit" sicherstellen. · die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten dadurch erhöhen, dass wir ihn zukünftig durch den Landtag wählen lassen. · das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der Landesverfassung verankern. C.4 Graswurzeldemokratie – den Staat von unten aufbauen Die Gemeinden sind die Basis unseres demokratischen Systems. Vor Ort beginnt die Demokratie, vor Ort kann bürgernah Politik gemacht werden. Unsere Überzeugung ist: Was vor Ort erledigt werden kann, darf nicht auf Bundes- oder Landesebene und auch nicht auf regionaler Ebene geregelt werden. Eine starke kommunale Selbstverwaltung hat Vorrang. Die kommunalpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten sind deshalb von Landtag und Landesregierung in den letzten fünf Jahren ausgebaut und erweitert worden. Staatliche Verwaltungsvorschriften und Standardvorgaben sind in den letzten Jahren weiter abgebaut worden. Der Freiraum der Kreise und Gemeinden wächst. Mit der im Sommer 2005 beschlossenen Novellierung der Gemeindeordnung haben wir durchsetzen können, dass der Gegenstandsbereich von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden deutlich ausgeweitet worden ist; der mögliche Bürgerentscheide stark einschränkende seitherige Positivkatalog ist vollständig entfallen. Zugleich wurde die Grenze, ab der ein Bürgerentscheid gültig zustande gekommen ist, auf ein Zustimmungsquorum von 25 % der Stimmberechtigten abgesenkt. Seit mehreren Jahren aber sind die Kommunen wie Bund und Länder von einer Finanzkrise der öffentlichen Haushalte betroffen. Sie haben durch die Übertragung und Ausweitung von Aufgaben insbesondere durch Leistungsgesetze des Bundes (z.B. bei der Grundsicherung, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz und der Hartz-IV-Gesetzgebung) zusätzliche finanzielle Lasten zu tragen. Aufgrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen steigt der Jugendhilfeaufwand kontinuierlich und im Bereich der Kinderbetreuung ist ein bedarfsgerechter Ausbau der Angebote im Bereich der Kleinkind- und Ganztagsbetreuung unabdingbar. Zugleich leiden die Kommunen - wie das Land - unter den nach dem Jahr 2000 drastisch eingebrochenen Steuereinnahmen. Die Kreise, die über keine eigenen Steuereinnahmen verfügen, konnten sich nicht anders helfen, als die Kreisumlagen deutlich zu erhöhen; und vielen Gemeinden ist damit jegliche Investitionskraft verloren gegangen. Wir wollen: · das Konnexitätsprinzip (das Prinzip „wer bestellt, zahlt“) im Verhältnis der Kommunen zu Bund und Land besser zum Tragen bringen. Im Rahmen der Föderalismusreform ist sicherzustellen, dass durch Bundesgesetze der kommunalen Ebene keine Aufgaben übertragen werden dürfen; und das in der baden-württembergischen Landesverfassung enthaltene Konnexitätsprinzip (Artikel 71 Abs. 3) nach bayerischem Vorbild verschärfen: „Überträgt der Staat den Gemeinden Aufgaben, verpflichtet er sie zur Erfüllung von Aufgaben im eigenen Wirkungskreis oder stellt er besondere Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben, hat er gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu stellen. Führt die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zuschaffen.“ · eine aufkommensneutral ausgestaltete große Gemeindefinanzreform, die die Gewerbesteuer abschafft und den Kommunen stattdessen einen 12%igen Anteil an der Umsatzsteuer und ein eigenes Hebesatzrecht auf die zuvor um den kommunalen Anteil gesenkte Einkommen- und Körperschaftsteuer gewährt. Dies bewirkt eine höhere Stabilität der Einnahmen der Kommunen als sie die konjunkturanfällige Gewerbesteuer leisten kann. Das eigenständige kommunale Hebesatzrecht auf Steuern, die sämtliche Bürger und die Wirtschaft betreffen wird, trägt zu einer größeren Bürgernähe in der kommunalen Entscheidungsfindung bei. · gewährleisten, dass die den Kommunen mit der Hartz-IV-Gesetzgebung zugesicherte Entlastung in einer Größenordnung von bundesweit 2,5 Mrd. € auch tatsächlich erreicht wird, damit die Kommunen die nötige Leistungskraft erhalten, um den notwendigen Aufbau der Kinderbetreuungsangebote im Kleinkind- und Ganztagsbereich sicherstellen zu können; · in den Finanzbeziehungen von Land und Kommunen faire Partnerschaft gewährleisten und mit den Kommunen einen Zukunftspakt zur Sanierung der öffentlichen Haushalte schließen. Darüber hinaus wollen wir zur Stärkung der kommunalen Demokratie erreichen, dass · Landräte direkt gewählt werden; · die Altersgrenze für (Ober-)Bürgermeister entfällt · (Ober-) Bürgermeistern ist es aber nicht mehr erlaubt, Mitglieder des Kreistags ihres jeweiligen Landkreises zu sein; · das Sitzzuteilungsverfahren im kommunalen Bereich statt nach d´Hondt nach St. Lague/Schepers berechnet wird: · es ein kommunales Wahlrecht für Ausländer gibt, die sich seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig im Land aufhalten: · die Ortschaftsverfassung gestärkt wird, die Ortsvorsteher ohne zusätzliche Mitwirkung des Gemeinderats vom Ortschaftsrat gewählt werden können, · mit zwei Mitgliedern eine Fraktion auf kommunaler Ebene gebildet werden kann. C.5 Die Kräfte des Wettbewerbsföderalismus freisetzen Die Reform der bundesstaatlichen Ordnung, die ein herausragendes Thema der Gesetzgebung in der vergangenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages hätte sein können, ist gescheitert. Die Föderalismus-Kommission ist letztendlich durch den Widerstand der rot-grünen Bundesregierung und verschiedener Länder erfolglos geblieben. Es gehört zu den wenigen positiven Bestandteilen der Vereinbarung über die Bildung einer Großen Koalition, dass sie die Reform der bundesstaatlichen Ordnung angehen will. Die FDP erwartet, dass die Große Koalition die Reform der Finanzverfassung wirklich betreibt. Denn auf Druck der FDP hat sich die Große Koalition darauf verständigt, dass „in einem weiteren Reformschritt in der 16. Wahlperiode die Bund-Länder-Finanzbeziehungen den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb Deutschlands .. angepasst werden sollen. Der Bund bietet den Ländern an, dazu mit Beginn des Jahres 2006 die Voraussetzungen und Lösungswege zu klären, das Grundgesetz so zu ändern, dass die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihre aufgabenadäquate Finanzausstattung gestärkt werden kann.“ Die Chance, die Eigenverantwortung der Länder zu stärken, die Chance, die Verantwortung der Parlamente – der Parlamente der Länder wie des Bundestags – zu stärken, und die Chance, den Föderalismus in Deutschland zu einem Wettbewerbsföderalismus weiterzuentwickeln, ist damit schneller als erwartet wieder gegeben. Auf der Grundlage der Vereinbarung, auch die früher aus den Verhandlungen der Föderalismus-Kommission ausgeklammerte Fragen einer Neuordnung der Finanzverfassung unverzüglich anzugehen, sieht die FDP eine gute Chance, die Reform der bundesstaatlichen Ordnung rasch umzusetzen. Wir werden im Bundestag und über die von der FDP mitgetragenen Landesregierungen alles tun, um die Föderalismusreform einschließlich der Neuordnung der Finanzverfassung rasch Wirklichkeit werden zu lassen. Wir wollen: · dass Politik in Deutschland wieder stärker auf der Anerkennung der Vielfalt, auf Eigenständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Wettbewerb beruht und dazu den Föderalismus in Deutschland zu einem Wettbewerbsföderalismus weiterentwickeln; · die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes sowohl im Bereich der konkurrierenden wie der Rahmengesetzgebung zugunsten der Gesetzgebungskompetenzen der Länder reduzieren. Die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes ist eines von vielen Beispielen. · mit einer solchen Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen zugleich die Zahl und den Umfang der Zustimmungsvorbehalte des Bundesrats deutlich verringern und damit wieder klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die verschiedenen politischen Ebenen schaffen. · Mischfinanzierungen weitestgehend aufheben, weil die Länder mit den entsprechenden Mitteln in Eigenverantwortung selbst sehr viel besser die notwendigen Prioritäten setzen können, und weil sie für diese eigenverantwortlich getroffenen Entscheidungen dann auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ihres Landes rechenschaftspflichtig sind. · damit zugleich die Entscheidungskompetenz und Verantwortlichkeit des Bundestags und der Länderparlamente stärken, Grauzonen der politischen Entscheidungsfindung zurückdrängen und die Transparenz der Entscheidungsprozesse für die Bürgerinnen und Bürger verbessern. · jeder staatlichen Ebene, dem Bund, den Ländern und den Gemeinden, ihre eigene Steuerhoheit zuzuweisen. · immer wieder Anstöße geben für eine Neugliederung der Länder und setzen uns für eine Erleichterung des Neugliederungsverfahrens durch eine Änderung von Artikel 29 GG ein, da neugliederungswillige Bundesländer nicht an Verfahrenshürden scheitern dürfen. · den horizontalen Länderfinanzausgleich komplett abschaffen. Wettbewerbsföderalismus kann nur funktionieren, wenn die Wettbewerber den Lohn für ihre Leistung auch selbst erhalten. Andernfalls sind die Anreize zu schwach, effiziente Strukturen zu schaffen. Das gilt auch für den Wettbewerb zwischen den einzelnen Bundesländern. Die Förderung strukturschwacher Regionen kann nur durch Zuweisungen von höheren Ebenen, also dem Bund oder der EU, erfolgen. Wir treten ein für echte Subsidiarität: Nur das soll auf Bundesebene geregelt werden, was zwingend bundeseinheitlich geregelt sein muss. Subsidiarität bedeutet immer auch Bürgerorientierung. Wir wollen deshalb auch nicht bei einer Erneuerung des Verhältnisses von Bund und Ländern stehen bleiben, sondern wollen die Ebene der Kommunen mit einbeziehen. C.6 Baden-Württemberg in Europa Viele Menschen in unserem Land wie auch in anderen europäischen Ländern verfolgen inzwischen den europäischen Einigungsprozess mit Misstrauen. Sie haben das Gefühl, nicht zu wissen, wohin die Reise geht. Dies führt zu Ängsten, zur Verweigerung und zur Ablehnung Europas, wie das Nein der Franzosen und Niederländer zum europäischen Verfassungsvertrag deutlich macht. Europa kann nur dann erfolgreich sein, wenn es von seinen Bürgern positiv wahrgenommen wird. Deshalb kann Europa nicht von oben nach unten verordnet und auch nicht gegen den mehrheitlichen Willen seiner Bürger erweitert werden. Die Entscheidungen auf europäischer Ebene müssen für alle Bürger nachvollziehbar sein. Die EU-Kommission darf nicht länger alles von oben nach unten regeln wollen. Probleme, die besser vor Ort – auf kommunaler, regionaler oder nationaler Ebene - gelöst werden können, müssen auch zukünftig auf dieser Ebene entschieden werden. Die EU-Kommission in Brüssel muss das Subsidiaritätsprinzip endlich ernst nehmen, nicht länger eine Harmonisierungspolitik um jeden Preis betreiben und sich in Bereiche einmischen, für die sie keine Ermächtigung hat. Europa darf nicht von oben nach unten verordnet, sondern muss von unten nach oben aufgebaut werden. Baden-Württemberg und seine Bürger können dazu wichtige Beiträge leisten. Als europäische Region mit gemeinsamen Grenzen zu Frankreich, der Schweiz und Österreich muss unser Bundesland bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und bei der Bildung europäischer, regionaler Netzwerke auch weiterhin eine Pilotfunktion übernehmen. Die politisch Verantwortlichen müssen dabei die Bürger und ihren Sachverstand stärker einbinden als bisher. Wir wollen: · die bisherige gute Zusammenarbeit mit unseren europäischen Nachbarn wie auch unseren Partnerregionen weiter ausbauen. Neben den bestehenden, vielfältigen Projekten insbesondere auch auf kommunaler Ebene muss das Land Baden-Württemberg den Aufbau des Eurodistriktes Straßburg-Ortenau vorantreiben und auch die Einrichtung weiterer Europadistrikte unterstützen. Wichtige Handlungsfelder sind weiterhin der grenzüberschreitende Verkehr und Nahverkehr; ein grenzüberschreitendes Gesundheitswesen; Sicherheitspartnerschaften, die die Kooperationsmöglichkeiten und Handlungsspielräume von Polizei und Justiz erweitern, um erfolgreich grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen und schließlich der Bildungsbereich – vom Kindergarten über die Schule zur Hochschule, von der beruflichen Bildung bis hin zur Forschung; · die originären Zuständigkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten des Landes im Bereich der Bildungs- und Forschungspolitik stärker nutzen: Dem Erlernen der Sprache des Nachbarn kommt nicht nur in den Grenzregionen eine zentrale Bedeutung zu. Die Förderung der französischen Sprache muss über das bisherige Maß hinaus verstärkt werden. Die bisherigen Erfahrungen mit Französisch in der Grundschule und mit bilingualen Unterrichtsangeboten in der Rheinschiene sind positiv. Nun gilt es, dort auch an den Hauptschulen und im Bereich der beruflichen Schulen Französischunterricht anzubieten, der auf das Schülerprofil zugeschnitten ist. Dadurch können die Ausbildungs- und beruflichen Chancen für die jungen Leute in dieser Region deutlich verbessert werden. · das Angebot von bilingualen Ausbildungsgängen im Bereich der beruflichen Bildung, die sowohl zu einem deutschen wie auch einem französischen Abschluss führen, deutlich erweitern; · einen Schwerpunkt auf Europäisierung von Lehramtsstudiengängen legen: Das Europalehramt für Grund-, Haupt- und Realschulen ist in Baden-Württemberg bereits ein erfolgreicher Einstieg. Binationale Studiengänge, in denen das Studium und der Vorbereitungsdienst jeweils zu gleichen Anteilen in zwei Ländern absolviert wird, müssen für alle Schularten eingerichtet werden. Das Land Baden-Württemberg kann aufgrund der bisherigen Erfahrungen auch hier eine europäische Vorreiterrolle übernehmen; · die Forschungspolitik in Baden-Württemberg noch stärker als bisher auf die Forschungsvorhaben der Europäischen Union ausrichten, um noch mehr Fördermittel als bisher aus Brüssel abrufen zu können. Angesichts ihrer außergewöhnlichen Leistungsfähigkeit in allen Bereichen, die zu den Forschungsschwerpunkten der EU gehören, sind die Hochschulen, Forschungseinrichtungen und auch die Hightech-Industrie unseres Bundeslandes dafür prädestiniert. Entsprechende forschungspolitische Weichenstellungen sind deshalb für die Wettbewerbsfähigkeit und die Qualität des Standortes Baden-Württemberg unerlässlich. D.1 – Rechtspolitik, Justiz, Strafvollzug Eine schnelle und effektive Justiz ist für Liberale eine entscheidende Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben einer Gesellschaft. Die Gerichte in Baden-Württemberg zeichnen sich dabei durch besonders kurze Verfahrensdauern bei anerkanntermaßen hoher Qualität der Rechtsprechung aus. Um diese hohe Leistungsfähigkeit auch künftig erhalten zu können, muss die Justiz auf ihre Kernaufgaben Streitentscheidung, Strafverfolgung und Strafvollzug konzentriert werden. Nicht zwingend staatliche Aufgaben sollen auf Private übertragen werden. Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf Private als beliehene Unternehmer soll erleichtert werden. Erste Schritte in diese Richtung wurden bereits unternommen. In Heidelberg wird das Gerichtsgebäude mit einem privaten Partner betrieben. Und in der Justizvollzugsanstalt Offenburg soll zudem erstmals ein teilprivatisierter Betrieb erprobt werden. Mit der Stiftung Opferschutz hat das Land bei der Absicherung und Betreuung der Opfer von Straftaten bundesweit die Vorreiterrolle übernommen. Auch bei der Prävention und der Resozialisierung im Bereich der Jugendkriminalität hat Baden-Württemberg insbesondere mit dem „Haus des Jugendrechts“ und dem „Projekt Chance“ wegweisende Modelle entwickelt. Über den Bundesrat hat sich die Landesregierung auf Betreiben der Liberalen immer wieder an der allgemeinen rechtspolitischen Debatte beteiligt. Liberale Rechtspolitik achtet darauf, dass Privatautonomie und Vertragsfreiheit weiterhin wichtige Elemente unserer Rechts- und Wirtschaftsordnung sind. Der Rechtsstaat ist ein Mittel zur gewaltlosen Regulierung von Konflikten zwischen Bürgern, nicht aber ein Instrument, mit dem der Staat seine Bürger gängelt und erzieht. Ein Gesetz wie das Antidiskriminierungsgesetz ist nicht weniger als eine umfassende Misstrauenserklärung des Staates an seine Bürger. Solchen völlig verfehlten Ansätzen muss eindeutig widersprochen werden. Wir wollen: · den Modernisierungsprozess in der Justiz weiter vorantreiben. Nach dem elektronischen Grundbuch soll nunmehr auch das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister elektronisch geführt werden. Die bestehenden Papiere werden seit dem 1. August 2005 digitalisiert. Der elektronische Rechtsverkehr, der es ermöglicht, Klagen und andere Schriftsätze in elektronischer Form bei Gericht einzureichen, soll nach Abschluss des derzeit laufenden Pilotprojektes weiter ausgeweitet werden; · die große Bürgernähe der baden-württembergischen Justiz erhalten. Gerade die Amtsgerichte leisten einen wertvollen Beitrag zur Streitbeilegung und Sicherheit vor Ort. · die öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten, insbesondere die Verwaltungs- und Sozialgerichte, zusammenführen, die Verfahren straffen, die Gerichtsverfassungen und Prozessordnungen soweit wie möglich harmonisieren und die bisherigen Rechtsmittelstrukturen überdenken; · eine Ausweitung der Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung, damit die Bürger Streitigkeiten zunächst unter sich und ohne Einschaltung des Staates lösen können; · die Aufgaben der sozialen Dienste der Justiz, wie etwa die der Bewährungs- und Gerichtshilfe, nach erfolgreichem Abschluss des derzeit laufenden Pilotprojektes zum 1. Januar 2007 flächendeckend auf freie Träger übertragen; · Die Prozesskostenhilfe den Bedürftigen vorbehalten. Durch die Übertragung der Bedürftigkeitsprüfung auf die Rechtspfleger soll ein Missbrauch zu Lasten der Gemeinschaft verhindert werden. · das Gerichtsvollzieherwesen privatisieren und die Notare auch in Baden-Württemberg zu echten Freiberuflern machen; · künftig verstärkt Public-Private-Partnership-Modelle einsetzen, beispielsweise bei Errichtung und Betrieb neuer Justizvollzugsanstalten. Bei bereits bestehenden Justizvollzugsanstalten sind Privatisierungsmöglichkeiten beispielsweise im Gebäude- und Versorgungsmanagement zu prüfen; · die Situation der Opfer von Straftaten in rechtlicher, tatsächlicher und psychologischer Hinsicht stärken. Im Jugendgerichtsgesetz muss die Möglichkeit der Nebenklage und die Bereitstellung eines Opferanwalts eingeführt werden; · dass die Stiftung „Opferschutz“ auch in den nächsten Jahren ihre erfolgreiche und bundesweit einzigartige Arbeit fortsetzen kann; · dass die von der FDP durchgesetzten erfolgreichen Modellprojekte „Haus des Jugendrechts“ und „Projekt Chance“ sowie das bundesweit einmalige Resozialisierungsprojekt „Nachsorgenetzwerk für junge Strafentlassene“ im Land fortgesetzt werden. Jede Möglichkeit, den straffälligen Jugendlichen die Notwendigkeit der Übernahme von Verantwortung für sich und das eigene Handeln deutlich zu machen, muss gefördert werden; · dass ein deutsches Antidiskriminierungsgesetz nicht über europäische Vorgaben hinausgeht, damit die Vertragsfreiheit als tragende Säule unserer freiheitlichen Rechtsordnung auch weiterhin gewährleistet ist; · entsprechend der Bundesratsinitiative des Landes Vaterschaftstests außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zum Schutze des familiären Friedens straffrei stellen, wenn sie von einem Elternteil oder dem Kind selbst vorgenommen werden. · Ein Landesstaatshaftungsgesetz einführen, um in diesem Bereich eine Gesetzeslücke zu schließen. Dieses Landesgesetz soll als Grundlage für eine Bundesratsinitiative zur Schaffung eines Bundesstaatshaftungsgesetzes dienen. D.2 – Innere Sicherheit, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste Baden-Württemberg belegt nun schon seit Jahren bundesweit einen der vorderen Plätze bei der Inneren Sicherheit. Die Kriminalitätsbelastung ist niedrig und die Aufklärungsquote hoch. Dies haben wir durch konsequente Strafverfolgung in allen Deliktsbereichen, frühzeitiges Einschreiten gegen Störungen, zielgerichtete und zeitgemäße Vorbeugung von Straftaten, eine bürgernahe, gut ausgestattete Polizei und das große Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Justiz und der Polizei erreicht. Wir haben, auch nach der Polizeipostenstrukturreform, in Baden-Württemberg von allen Bundesländern immer noch das dichteste Netz an Polizeiposten. Die von der Reform betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten werden auch künftig schwerpunktmäßig in ihrem bisherigen Zuständigkeitsbereich - orientiert an den polizeilichen Erfordernissen - ihre Arbeit verrichten. Wir haben nach dem 11. September 2001 ein umfangreiches Anti-Terror-Programm auf den Weg gebracht und die Befugnisse des Verfassungsschutzes insbesondere zur Terrorismusbekämpfung erweitert und dabei auf die Verknüpfung mit den Kontrollrechten der parlamentarischen Gremien geachtet. Die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden wird dadurch erheblich vereinfacht. Eine Übertragung von Polizeiaufgaben auf Nachrichtendienste oder die Bundeswehr ist mit der FDP aber ebenso wenig zu machen wie Gefahrenabwehr durch das Bundeskriminalamt. Freiheit, Gesundheit und Eigentum erfordern staatlichen Schutz. Dafür müssen wir geeignete Instrumente bereitstellen. Dort, wo es sinnvoll und verhältnismäßig erscheint, steht die FDP auch schärferen Gesetzen nicht im Wege. Der Staat und der wirtschaftliche Wettbewerb müssen überdies gegen Korruption geschützt werden. Diese untergräbt das Vertrauen in staatliche Entscheidungen und den Anspruch der Bürger auf Gleichbehandlung durch den Staat. Wir wollen: · die Leistungsfähigkeit und Ausstattung der Polizei und anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (z. B. Feuerwehr und Hilfsorganisationen) auf hohes Niveau bringen bzw. ein bereits erreichtes hohes Niveau halten. Dazu dient u. a. eine bessere Vernetzung der verschiedenen Organisationen sowie die zeitnahe koordinierte Einführung des Digitalfunks; · die Polizei noch stärker von Aufgaben entlasten, für die keine polizeiliche Ausbildung erforderlich ist; dadurch erreichen wir mehr polizeiliche Präsenz vor Ort; · den freiwilligen Polizeidienst in seiner bisherigen Form abschaffen, die vorhandenen Kräfte in die Projekte kommunaler Kriminalprävention integrieren und keine neuen Polizeifreiwilligen anwerben; · die Aktivitäten der Landesregierung zur Vorbeugung von Straftaten intensivieren. Dies bedeutet einen Ausbau der Aktivitäten in der kommunalen Kriminalprävention, aber auch eine gezielte Koordination der verschiedenen, in der Prävention Aktiven zur Verhinderung von Wirtschaftsstraftaten, IT-Sicherheit oder terroristischer Anschläge; · einen (Stiftungs-) Lehrstuhl für Kriminalitäts- und Gewaltprävention in Baden-Württemberg; · verhindern, dass das rechtsstaatliche Trennungsgebot von regulären Ermittlungsbehörden und Nachrichtendiensten aufgeweicht wird, etwa durch die Einführung einer allgemeinen Anti-Terror-Datei. Eine Vermischung der Aufgaben von Verfassungsschutz und Polizei lehnt die FDP ebenso wie jegliche Zentralisierungsbestrebungen ab; · keine präventive Ermittlungskompetenz des Bundeskriminalamts; Gefahrenabwehr muss weiterhin in den Händen der Länder liegen, auf dem Wege der Amtshilfe kann der Bund den Ländern aber spezielle Fähigkeiten zur Verfügung stellen; · beim Landesamt für Verfassungsschutz die zur gezielten Bekämpfung des islamistischen Extremismus und Terrorismus notwendige Analysekompetenz und operative Kompetenz weiter stärken. Im Bereich des Rechtsextremismus sollen die präventiven Angebote des Landesamtes für Verfassungsschutz weiter ausgebaut werden; · kein eigenes Einsatzrecht der Bundeswehr im Innern; · keine gesetzlich vorgesehene Ermächtigung zum Abschuss von Flugzeugen und die Abschaffung des Luftsicherheitsgesetzes in der jetzigen Form; · Graffiti-Sprayer künftig strafrechtlich zur Rechenschaft ziehen; · einen eigenen Straftatbestand „Belästigung“ zur Verfolgung des so genannten Stalking (wiederholte schwere Verletzung der Privatsphäre) einführen; · eine enge Vernetzung des ehrenamtlichen und professionellen Engagements und die Förderung von Interventionsprojekten gegen häusliche Gewalt (etwa durch Platzverweis gegen den Täter); · dass Volljährige im Regelfall nach dem Erwachsenenstrafrecht und nur ausnahmsweise nach Jugendstrafrecht behandelt werden; · für mehr Transparenz bei Auftragsvergaben (etwa durch Trennung von Ausschreibung und Vergabe) sorgen; · Pilotversuche mit neuen Instrumenten zur Korruptionsbekämpfung nach dem Vorbild anderer Bundesländer einleiten, wie etwa die Einrichtung einer Website beim Landeskriminalamt zur Hinterlegung von Hinweisen und zur anonymen Kommunikation mit den Ermittlern; · Korruptionsregister auf allen staatlichen Ebenen; die Eintragung darf aus liberaler Sicht allerdings nicht auf Verdacht, sondern erst nach Verurteilung erfolgen und muss nach angemessener Frist gelöscht werden; · angesichts weiter steigender Einsatzzahlen eine angemessene Ausstattung und Förderung der Feuerwehren durch das Land. Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer muss auch zukünftig ungeschmälert für die Förderung der Feuerwehren zur Verfügung stehen. · die Zusammenarbeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst vereinfachen und entbürokratisieren. Hierzu bedarf es eines Gesetzes für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz). Die Zuständigkeit für den Rettungsdienst ist in das Innenministerium zu übertragen; · die Forschung im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes, z. B. in der Katastrophenmedizin, vorantreiben; · kurzfristig in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg die Einführung von integrierten Leitstellen sowie langfristig vier zentrale, integrierte Leitstellen in den Regierungsbezirken in Baden-Württemberg, um die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung einerseits durch bessere Qualität (z. B. technische Ausstattung und Qualifikation des Personals) und andererseits durch die ökonomisch sinnvollste Weiterentwicklung zu gewährleisten. D.3 – Bürgerrechte Dem liberalen Rechtstaat liegt die Vorstellung zu Grunde, dass die Bürger originär frei sind. Diese Freiheit darf nur zum Schutze anderer wichtiger Rechtsgüter eingeschränkt werden. Der Staat kann über die Freiheit seiner Bürger nicht beliebig verfügen. Er ist im Zweifel Rechenschaft schuldig, dass und warum es eines bestimmten die Grundrechte beschränkenden Gesetzes bedarf. Und er darf Freiheit nicht unverhältnismäßig einschränken, also nicht mehr, als zum Schutze wichtiger Rechtsgüter erforderlich. Die Freiheit der Bürger ist für Liberale das höchste Gut und kein Spielball für kurzfristige politische Profilierung. Wer gerade nach schockierenden Verbrechen oder Ereignissen die Gefühle der Menschen instrumentalisiert, um mit massiven Gesetzesverschärfungen kurzfristige politische Zustimmung zu erzeugen, der betreibt den Ausverkauf bürgerlicher Freiheiten. Politische Führung bedeutet in diesem Fall auch, bei aller Entschlossenheit zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung nicht das nötige Augenmaß zu verlieren. In der Praxis mangelt es oft nicht an gesetzlichen Instrumenten, sondern an Personal und Sachausstattung. Wir haben zumeist kein Gesetzgebungs-, sondern ein Vollzugsdefizit. Das Sicherheitsempfinden der Bürger mag man mit immer neuen gesetzlichen Eingriffen stärken, ihre objektive Sicherheit allerdings nicht. Deshalb sind Liberale skeptisch, was solche Gesetze betrifft und prüfen sie besonders genau. Gerade unter den heutigen technischen Möglichkeiten der Datenerfassung und -speicherung sowie der Vernetzung unterschiedlicher Datenbestände ergeben sich auch neue Gefahren für den Schutz der Persönlichkeitssphäre des Einzelnen. Die Aussicht, als gläserner Staatsbürger, Kunde, Autofahrer, Internetnutzer oder Versicherter zu enden, beunruhigt viele Menschen in Baden-Württemberg. Sie haben in der FDP bereits bisher ihren Anwalt gehabt. Dies wollen wir auch in Zukunft sein. Wir wollen: · unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe wie präventive Telefonüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, Sicherungshaft ohne konkreten Tatverdacht und die automatische Kennzeichenerfassung von Fahrzeugen verhindern beziehungsweise abschaffen; · eine Reform der Telekommunikationsüberwachung, damit der Anstieg der Überwachungsmaßnahmen insbesondere durch die stetige Ausweitung des Straftatenkatalogs beendet und die Benachrichtigung der von den Überwachungsmaßnahmen Betroffenen sichergestellt wird; · die präventive Rasterfahndung abschaffen. Sie greift in die Privatsphäre zahlreicher Bürger ein, absorbiert in erheblichem Umfang polizeiliche Ressourcen. Darüber hinaus war sie bisher nicht erfolgreich; · die durch das sogenannte Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit geschaffenen erweiterten Möglichkeiten der Kontenabfrage rückgängig machen und das Bankgeheimnis wieder herstellen; · die Entnahme von DNA beim Menschen sowie die Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe der DNA-Muster auch weiterhin nur zu Zwecken der Strafverfolgung bei Straftaten von erheblicher Bedeutung zulassen. Keinesfalls darf die DNA-Analyse zur Standardmaßnahme bei der Verbrechensbekämpfung werden, da im Erbgut hochsensible Informationen (zum Beispiel über Krankheiten) verborgen liegen; · eine klare rechtliche Regelung zum Umgang mit Massengentests und dem weiteren Umgang mit den daraus gewonnenen Daten; · keine Erhebung von digitalisierten Fingerabdrücken für jeden Personalausweis oder Reisepass und keine Anlage einer zentralen Datei mit diesen Daten; · präzise rechtliche Rahmenbedingungen für Videoüberwachung durch Private wie etwa in Kaufhäusern oder Tankstellen und für den Bereich des Adresshandels schaffen, um den Datenschutz auch gegenüber Privaten zu stärken; · ein Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene; · die Pressefreiheit und das Redaktionsgeheimnis verteidigen, in dem wir präzisere Vorschriften über die Zulässigkeit von Durchsuchungen und die Nutzung von Zufallsfunden in Redaktionsräumen und bei Redakteuren schaffen; · den Informationsschutz für die Presse sicherstellen, in dem Teilnahmedelikte für Journalisten (z.B. die Beihilfe zur „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ (§ 353b StGB)) deutlich eingegrenzt werden; · alle Ermittlungs- oder Verfolgungsinstrumente evaluieren, um zu überprüfen, ob diese zur konkreten Verurteilung des Beschuldigten wegen des erhobenen Tatvorwurfs geführt haben. Nur so kann eine echte Erfolgs- oder Zweckmäßigkeitskontrolle durchgeführt werden. D 4 - Weltoffenes Baden-Württemberg: Gelungene Integration von Zuwanderern Baden-Württemberg ist ein weltoffenes Land mit einer großen Zuwanderungs- und Integrationstradition. Es ist für unzählige Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur zur Heimat geworden. Wir wollen diese Tradition lebendig halten und entwickeln und dadurch der Entstehung von Parallelgesellschaften konsequent entgegen treten. Ausländerfeindliche wie auch islamistisch-fundamentalistische Tendenzen bekämpfen wir entschieden. Erfolgreiche Integration und unsere Weltoffenheit tragen überdies dazu bei, die gute Position der baden-württembergischen Wirtschaft beim Export, bei Investitionen im Ausland sowie bei der Sicherung von ausländischen Direktinvestitionen in Deutschland zu behaupten. Ziel liberaler Integrationspolitik ist es, Zuwanderern gleiche Bildungs- und Berufschancen zu gewähren und sie möglichst umfassend am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu beteiligen. Die wechselseitige Bereitschaft, aufeinander zuzugehen, die gegenseitige Anerkennung der kulturellen und religiösen Identität, die Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache und die uneingeschränkte Akzeptanz unserer Rechts- und Werteordnung sind dabei Voraussetzungen für ein gedeihliches und friedliches Zusammenleben. Zu diesen Grundwerten gehört die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die auch nicht mit dem Verweis auf andere Religionen oder Traditionen außer Kraft gesetzt werden kann. Integration ist eine Querschnittsaufgabe mit Schwerpunkten im Bereich Bildung und Arbeit. Doch auch der ehrenamtliche Bereich (z.B. Sport und Musik) ist hierfür unersetzlich. Wir begrüßen das breite ehrenamtliche Engagement in allen Bereichen und wollen dazu weiter ermuntern. Wir wollen: · Spracherwerb und Teilnahme am baden-württembergischen Bildungssystem von Kindern mit Migrationshintergrund unter Beteiligung ihrer Eltern frühzeitig fördern; · die Vielzahl von Integrationsinitiativen in einem Gesamtkonzept besser aufeinander abstimmen; · verstärkte Bemühungen zur Integration älterer Migranten in der offenen Altenhilfe (Begegnungsstätten, Bildungseinrichtungen, Seniorenräte) und im Bereich der Altenpflege (ambulante / stationäre Pflege); · eine bessere politische Einbindung und Repräsentation insbesondere der Muslime. Wir setzen uns daher dafür ein, dass eine demokratisch legitimierte, repräsentative Institution der Muslime in Baden-Württemberg eingerichtet wird, an der möglichst alle auf dem Boden des Grundgesetzes stehenden muslimischen Gruppierungen je nach Stärke vertreten sein sollten. In Zusammenarbeit mit diesem Rat sollen zentrale Integrationsfragen unter Einbeziehung der Kommunen einvernehmlich geregelt werden; · interkulturelle Kompetenz als Schlüsselqualifikation in der Verwaltung verankern; · die Zwangsheirat mit einem eigenen Straftatbestand nachhaltiger bekämpfen und den Opfern von Zwangsheirat besser helfen, denn Menschenrechtsverletzungen werden nicht geduldet; · die Ausbildungsbereitschaft ausländischer Selbständiger fördern; · auch für Asylbewerberkinder und jugendliche geduldete Flüchtlinge die Schulpflicht einführen und ihnen einen Zugang zu unserem dualen Ausbildungssystem öffnen; · ein Bleiberecht für abgelehnte Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge, die seit sechs Jahren straffrei in unserem Land leben, ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und gut integriert sind. E.1 Liberale Seniorenpolitik – Freiheit und Verantwortung kennen keine Altersgrenze Seniorenpolitik ist für uns mehr als die Sicherstellung einer bedarfgerechten Versorgung alter, kranker, hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Wir wollen die politische Mitverantwortung der Seniorinnen und Senioren stärken. Wir rufen die Älteren auf, nach ihren Neigungen und Möglichkeiten ehrenamtliche Aufgaben zu übernehmen. Die aktive politische Teilhabe ist von grundlegender Bedeutung. Nur gemeinsam mit den Älteren kann eine ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen den Generationen gelingen. Der örtlichen Ebene kommt für eine liberale Seniorenpolitik eine zentrale Bedeutung zu. Kommunen bedürfen einer vorausschauenden Politik, die Ältere nicht nur als Empfänger sozialer Leistungen ansieht, sondern auch ihre Potenziale bei der Gestaltung des Lebensumfelds einbezieht. Stadtplanung und Stadtentwicklung, die die ältere Generation im Blick hat, ist in hohem Maße auch Vorsorge für die kommenden Generationen. Mit dem Landesnetzwerk bürgerschaftliches Engagement, das die Arbeitsgemeinschaft bürgerschaftliches Engagement / Seniorengenossenschaften (ARBES) und die Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen (KISS) umfasst, und mit einem landesweiten Netz von Seniorenräten und Kuratorien für offene Altenarbeit sind Voraussetzungen für eine verstärkte Beteiligung geschaffen worden. Auf Initiative der FDP hat der Landtag von Baden-Württemberg eine Enquetekommission „Demografischer Wandel – Herausforderungen an die Landespolitik“ eingesetzt. Die FDP setzt sich nachhaltig für die Umsetzung der Ergebnisse ein. Barrierefreiheit ist immer häufiger die Grundvoraussetzung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Von einer barrierefreien Infrastruktur profitieren alle, insbesondere die älter werdende Bevölkerung. Daher haben wir unterstützt, dass bei der Neufassung des Landesbauordnung 2004 erstmals die Verpflichtung zur Barrierefreiheit auch im Wohnungsbau aufgenommen wurde. Die Angebote von Kurzzeit – und Tagespflege sind ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung pflegender Familien und zum Erhalt der Pflegebereitschaft- und Fähigkeit. Die Initiative des Landes, die Pflegeversicherung so weiterzuentwickeln, dass die Belange von Demenzkranken und Menschen mit Behinderung besser berücksichtigt werden können, ist bislang auf Bundesebene ohne ausreichenden Erfolg geblieben. Wir wollen: · die Arbeit der Seniorenräte stärken und die Kommunen dafür gewinnen, dass sie vermehrt Senioren an den kommunalpolitischen Entscheidungen beteiligen; · die Selbsthilfearbeit in ihren vielfältigen Ausprägungen fördern. Ältere ziehen daraus zunehmend Nutzen und können auch selbst ihre Erfahrungen und Kompetenz für alle einbringen; · den Auf- und Ausbau neuer generationenübergreifender Bildungsnetzwerke weiterentwickeln, um so das Erfahrungspotenzial der älteren Generation allen zugänglich zu machen; · dafür sorgen, dass die Senioren stets in die kommunalen Arbeitskreise zur Kriminalprävention einbezogen werden, denn Sicherheit ist gerade für Senioren von besonderer Bedeutung; · eine eigenständige Initiative des Landes zum Komplex Leben und Wohnen im Alter. Die Fülle von Ansätzen und Beispielen für tragfähige Modelle bestätigen einen hohen politischen Handlungsbedarf. Dabei geht es um folgende Schwerpunkte: Betreutes Wohnen, verschiedene Initiativen für neue, auch Generationen übergreifende Wohnformen, barrierefreies Wohnen; Wohnen in der Stadt / Altern in der Stadt; · bei der Städte- und Nahverkehrsplanung Barrierefreiheit und die Anliegen von Senioren als Kriterien bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung berücksichtigen, denn: wer rechtzeitig richtig plant, der spart hinterher; · die Angebote altengerechten und betreuten Wohnens im Landeswohnungsbauprogramm weiterhin fördern; · geriatrische und gerontologische Forschung mit dem Ziel vorantreiben, entsprechende Kenntnisse in der Standardausbildung bei Medizin und Pflege zu verankern. Der Geriatrieplan Baden-Württemberg ist konsequent in die Praxis umzusetzen; · in der Seniorenarbeit und Altenhilfe die Lebenssituation älterer Ausländer und Migranten stärker beachten und Formen stärkerer Beteiligung dieser Gruppen entwickeln. E.2 Menschen mit Behinderungen Merkmal liberaler Politik für Menschen mit Behinderungen ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung sollen sie in die Lage versetzt werden, ein eigenverantwortliches und selbst bestimmtes Leben zu führen. Deshalb hat die FDP bereits 2001 die Einführung eines Modellversuches „persönliches Budget“ unterstützt. Baden-Württemberg nahm damit bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Mit dieser Subjektförderung werden Menschen mit Behinderung in die Lage versetzt, sich flexibel Hilfeangebote nach eigenen Bedürfnissen zusammenzustellen. Diese Form der Subjektförderung soll weitergeführt werden. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung ist ein Eckpfeiler liberaler Sozialpolitik. Die FDP hat sich seit langem für ein Landesgleichstellungsgesetz eingesetzt, das 2005 endlich in Kraft trat. Die FDP setzt auf eine frühzeitige und umfassende Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände. Bei den Hilfen für Menschen mit Behinderung hat das Land einen Schwerpunkt auf frühe Hilfen (Früherkennung / Frühförderung) sowie auf Familien entlastende Hilfen gelegt. Kinder mit Behinderung brauchen auch im Bildungsbereich gleiche Startchancen Die FDP setzt bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Hilfen für Menschen mit Behinderung auf Selbsthilfegruppen und –verbände. Deshalb ist deren Förderung von großer Bedeutung. Durch das Verwaltungsreformstrukturgesetz wurden die Landeswohlfahrtsverbände aufgelöst und die Zuständigkeit für die Behindertenhilfe auf die Stadt- und Landkreise übertragen. Beim neuen Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wurde die Aufgaben Standard- und Qualitätssicherung angesiedelt. Wir haben durchgesetzt, dass dessen Gremien paritätisch mit je einem Vertreter der Verwaltung (Landrat) und einem gewählten Vertreter des Kreistags besetzt werden. Wir sind sicher, dass die kommunalen Mandatsträger verantwortlich mit dieser Aufgabe umgehen und die Solidarität mit Hilfebedürftigen eher gestärkt als geschwächt wird. Die Zahl behinderter Menschen steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich. Ursache dafür ist, dass geburtsbehinderte Menschen geboren und im Durchschnitt jünger als die Gesamtbevölkerung sind. Die Lebenserwartung behinderter Menschen nähert sich zudem weiter an die steigende Lebenserwartung. Es bedarf eines gesellschaftlichen Konsenses darüber, dass Menschen mit Behinderung, die Hilfe bedürfen, diese heute und in Zukunft auch erhalten. Menschen mit Behinderung, die zeitlebens auf Hilfe und Unterstützung Dritter angewiesen sind, brauchen die Sicherheit, dass notwendige Hilfen langfristig zur Verfügung stehen. Wir wollen: · frühe Hilfen für Kinder mit Behinderung und ihre Familien, wie z.B. interdisziplinäre Frühförderung, weiter stärken; · für Kinder mit Behinderung auch im Bildungsbereich gleiche Startchancen weiter ausbauen und verbessern. Wir wollen die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung weiter stärken. Dazu gehört für uns auch die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Schulkindergärten; · Integrativen Unterricht weiter ausbauen. Wichtig ist uns dabei, dass dem behinderten Kind die dafür notwendigen Hilfen zur Verfügung stehen. Dazu gehört für uns auch die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Sonderschulen; · Familien mit behinderten Kindern weiter stärken. Dazu unterstützen wir Angebote, die die Familien bei der Betreuung und Pflege entlasten. Hierzu zählen wir z.B. Tagesbetreuung an Wochenenden und in Schulferien sowie Kurzzeitunterbringung; · die Stärkung von Selbsthilfepotenzialen der Menschen mit Behinderung. Deshalb sollen die positiven Erfahrungen des Modellprojektes „Persönliches Budget“ flächendeckend weiter entwickelt werden; · die Förderung der Selbstständigkeit und des selbst bestimmten Lebens. Deshalb haben wohnortnahe ambulante Hilfen, z.B. ambulant betreutes Wohnen und Familienpflege Vorrang vor stationären Hilfen. Unterstützt werden sämtliche Maßnahmen, die geeignet sind, Menschen mit Behinderung entsprechend ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten in die Arbeitswelt zu integrieren; · die Unterstützung der Teilhabe am öffentlichen Leben. Dazu gehört, das Landesbehindertengleichstellungsgesetz weiter zu entwickeln und Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände als „Experten in eigener Sache“ frühzeitig und umfassend bei Planungen beteiligen; · dass älter werdende Menschen mit Behinderung den Ruhestand als eigenständigen Lebensabschnitt gestalten können. Damit der Übergang von Beruf in den Ruhestand besser gelingt, wollen wir Projekte wie z.B. das Modell „unterstützter Ruhestand“ fördern. Ferner sind Konzepte notwendig, um die Betreuung und Förderung der wachsenden Zahl behinderter Menschen sowie deren Teilhabe und Integration zu gewährleisten; · die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Hilfen für Menschen mit Behinderung unter Einbeziehung der Betroffenen und ihrer Verbände. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung muss zielorientiert gewährt werden. Dazu zählt auch die Abkehr von der fachlich überholten strikten Dreiteilung („ambulant / teilstationär / stationär“); · die Einführung eines Bundesteilhabegeldes, damit langfristig notwendige Hilfen für behinderte Menschen zur Verfügung stehen. Die Finanzierung der Eingliederungshilfe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von den Kommunen allein nicht zu schultern ist. E.3 Gesundheit und Soziales Der Erhalt der Gesundheit und die optimale Versorgung im Krankheitsfall sind uns ein zentrales Anliegen. Liberale Gesundheitspolitik setzt auf die Verantwortung jedes Einzelnen für die eigene Gesundheit und ein freiheitlich organisiertes Gesundheitswesen. Das hohe Niveau der Gesundheitsversorgung in unserem Land ist durch eine verfehlte Gesundheitspolitik von Rot-Grün massiv gefährdet. Die Ausklammerung einer echten Gesundheitsreform durch die Große Koalition und erste bekannt gewordene Vorschläge lassen Schlimmstes befürchten. Umso wichtiger wird es, über den Bundesrat liberale Eckpunkte zu setzen: Die Gesundheitskosten müssen von den Lohnkosten entkoppelt werden, Altersrückstellungen sind zu bilden, der Übergang vom Sachleistungsprinzip zur Kostenerstattung ist unabdingbar für mehr Transparenz und Wettbewerb. Die ausufernde Bürokratie muss abgebaut werden. Sie ist das Grundübel, das alle Menschen in Gesundheits- und Pflegeberufen frustriert und demotiviert. Unter dem Druck der FDP wurde die Idee eines Soziales Pflichtjahres für aller jungen Männer und Frauen im Land aufgegeben. Ganz abgesehen von rechtlichen Problemen würde ein soziales Pflichtjahr die Chancen unserer jungen Generation im internationalen Wettbewerb weiter schwächen. Die deutschen Ausbildungszeiten gehören bekanntlich zu den längsten. Auch erscheint ein verpflichtendes Arbeitsjahr bei über 4 Millionen Arbeitslosen nicht das richtige Konzept. Stattdessen setzen wir in allen Altersstufen auf freiwilliges bürgerschaftliches Engagement. Immer mehr junge Menschen entscheiden sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ). Bevor man über eine Pflichtjahr diskutiert, müssen die finanziellen Mittel im Landeshaushalt gesichert werden, um alle Bewerber für das FSJ zum Zuge kommen zu lassen. Wir haben viele Selbsthilfegruppen im Land vor dem aus bewahrt, indem wir durchgesetzt haben, dass ihnen die meist geringe finanzielle Unterstützung durch das Land ungekürzt erhalten bleibt. Wir sind der Meinung: freiwilliges Engagement in Selbsthilfegruppen ist vom Land, den Kommunen und den Krankenkassen unterstützenswert. Wir wollen: · die Gesundheitskosten von den Lohnkosten entkoppeln; · Alterungsrückstellungen bilden; · den Übergang vom Sachleistungsprinzip zur Kostenerstattung für mehr Transparenz und Wettbewerb; · die ausufernde Bürokratie abbauen; · den Solidarausgleich aus Steuermitteln finanzieren, um so z. B. die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern auf die Schultern aller Steuerzahler gemäß ihrer Leistungsfähigkeit zu verteilen; · Bonus-Malus-Regelungen für Ärzte im Verordnungsbereich verhindern, da sie das Morbiditätsrisiko einseitig auf die Ärzte verlagern und tendenziell zum Vorenthalten notwendiger Therapien für den Patienten führen; · Freiberuflichkeit und private Träger von Gesundheitseinrichtungen und Dienstleitungen erhalten und stärken; · Altersgrenzen für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte abschaffen; · die einheitliche Finanzierung des Krankenhauswesens und damit langfristig die Integration der Krankenhausinvestitionsfinanzierung in das DRG-System. Ebenso wie im ambulanten Bereich sollte auch im stationären Sektor die Investitionsfinanzierung nicht über das Steuersystem, sondern über das Entgeltsystem erfolgen; · die Privatisierung der Universitätsklinika im Krankenversorgungsbereich, bei Beibehaltung der Finanzierung von Forschung und Lehre durch das Land; · Hospizdienste und Palliativmedizin ausbauen, um allen Menschen ein Sterben in Würde und ohne Schmerzen zu ermöglichen; · Wettbewerbsverzerrungen zwischen dem ambulanten und stationären Bereich im Gesundheitswesen und der Pflege abbauen, indem wir uns dafür einsetzen, die Leistungen für professionelle ambulante und stationäre Pflege anzugleichen und das Pflegegeld zu erhöhen; · die illegale Beschäftigung von Hilfskräften in Haushalten mit Pflegebedürftigen wirksam bekämpfen und stattdessen bezahlbare legale Angebote für die betroffenen Familien schaffen; · die Pflegeheiminvestitionsförderung in der jetzigen Form abzuschaffen. Wir sind davon überzeugt, dass der Bedarf an Pflegeheimplätze auch durch private Investoren realisiert werden kann; · dass die Finanzierung für Prävention und Selbsthilfegruppen – als gesamtgesellschaftliche Aufgaben – nicht alleine den gesetzlichen Krankenkassen aufgebürdet wird. Denn Prävention dient in erster Linie der Steigerung der Lebensqualität und erst in zweiter Linie der Kostenreduzierung. Zudem haben sich gerade in Baden-Württemberg unter Beteiligung der Experten in eigener Sache (z. B. Selbsthilfegruppen, Sportvereine) regionale Strukturen gebildet; · das Freiwillige Soziale Jahr weiterhin fördern. E.4 Partner in der einen Welt Die Globalisierung bringt neue Herausforderungen, aber auch Chancen für die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländern. Die bisherige Entwicklungspolitik wurde davon nachhaltig beeinflusst und ist immer noch in einem ständigen Wandel begriffen. Je nach Entwicklungsstandard sind unterschiedliche Probleme zu bewältigen. Die internen Rahmenbedingungen eines Landes sind dabei von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung auf allen Gebieten. Auf Grund der Verflechtungen des Landes als Exportregion ergeben sich für die Politik, aber auch für die Privatwirtschaft und die Nichtregierungsorganisationen vielfältige Aufgaben, den Partnerländern dabei zu helfen. Die Unterstützung beim Aufbau moderner Strukturen steht in vielen Ländern inzwischen im Mittelpunkt der Zusammenarbeit. Der Erfolg von Reformen und Modernisierungen zeigt sich in den privaten Kapitalströmen. Sie machen in einigen Ländern ein Vielfaches der öffentlichen Hilfe aus. Investiert wird vorwiegend in Ländern mit politischer Stabilität und marktwirtschaftlichen Strukturen, in denen eine bürgerliche Gesellschaft bestimmt oder bestimmend wird. Aus „Nehmern“ und „Gebern“ werden Partner. Der Aufbau von regionalen Binnenmärkten und die Integration von Volkswirtschaften in die Weltwirtschaft setzt kompatible Systeme und marktfähige Produkte voraus. Dazu gehört die Verhinderung und Eindämmung von Korruption und ein fairer Handel. Die Trennung zwischen Wirtschaft und Entwicklungszusammenarbeit ist deshalb aus unserer Sicht überholt. Krisen können auch Chancen sein. Nach diesem Prinzip sollte sich das Land nicht als „Durchführungsorganisation“ verstehen, sondern Aufgaben, die sich zur Delegation eignen, anderen übertragen. Infrage kommen dafür Nichtregierungsorganisationen, Kommunen, aber auch private Gruppierungen und Unternehmen. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, dem Bund und der EU sollte mit dem Ziel komperativer Vorteile verstärkt werden. Wir wollen: · die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ziel von „Know-how-Transfers“, einschließlich Rechtsberatung; · Förderung der beruflichen Bildung; · Hilfe beim Aufbau und Ausbau von Finanzsysteme, insbesondere Mikrofinanzen, und Finanzmärkten; · Unterstützung bei der Etablierung von „Deutschen Häusern“ in Afrika; · Beratung von mittelständischen Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte in Schwellen- und Entwicklungsländern unter anderem durch die Förderung von PPP-Projekten; · Beratung beim Aufbau von nachhaltigem Tourismus; die Verbesserung der Koordination zwischen den Nichtregierungsorganisationen im Land als auch in den Partnerländern sowie eine Abstimmung mit den Entwicklungszielen der anderen Bundesländer, dem Bund sowie der EU.