Wehrpflicht/Freiwilligenarmee/Dienstpflicht

(Beschluss des 88.Ordentlichen Landesparteitages am 15. März 1997 in Stuttgart)

  1. Die F.D.P. tritt dafür ein, die allgemeine Wehrpflicht grundsätzlich beizubehalten, sie jedoch ab dem Jahre 2002 auszusetzen.
  2. Um den Übergang der Bundeswehr zu einer Freiwilligenarmee ohne Einbußen für die Sicherheit unseres Landes zu gewährleisten, sind Vorbereitungen zu treffen, um durch ein Bonussystem eine hinreichende Anzahl von jungen Menschen zu motivieren, sich freiwillig für ein Jahr bei der Bundeswehr zu verpflichten.
  3. Zur Umsetzung dieser Vorschläge fordert die F.D.P. die Einsetzung einer Wehrstrukturkommission.
  4. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht entfällt automatisch der Zivildienst als Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer. Das neue Bonussystem muss somit auch Anreize schaffen, um für gesellschaftliche Aufgaben der verschiedensten Art eine ausreichende Zahl von jungen Menschen zu finden, die sich hierfür ein Jahr langfreiwillig zur Verfügung stellen.
  5. Wer sich für ein Jahr freiwillig zur Bundeswehr oder zu einer der anderen für die Ableistung freiwilliger Dienste in Frage kommenden Einrichtungen entschließt, kann diese Zeit als ein Berufsfindungsjahr betrachten. Wo immer es möglich ist, sollte dieses Freiwillige Gesellschaftliche Jahr auf eine Ausbildung angerechnet werden. Deshalb sollte bei der Werbung für freiwillige Dienste wie auch bei der Besoldung der Gesichtspunkt der Aus- und Weiterbildung ausschlaggebend sein.

Darüber hinaus sollte durch seine Ableistung ein Bonus für künftige Lebensabschnitte erworben werden.

  1. Sämtliche Dienste, auch die bei der Bundeswehr, müssen auch für Frauen, die sich freiwillig für ein Jahr hierfür bewerben wollen, offenstehen.