Hintergründe zum neuen Polizeigesetz

Wir haben kein Gesetzesdefizit, sondern ein Vollstreckungsdefizit!
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Wir brauchen nicht noch schärfere Gesetze, die unsere Freiheit und Bürgerrechte einschränken, sondern einen Innenminister, der die Polizei endlich technisch und personell besser ausstattet und Intensivtäter mit ausländischer Staatsangehörigkeit konsequenter als bislang abschiebt. Das müssen die Lehren aus der Stuttgarter Krawallnacht sein. Es kann nicht sein, dass Grün-Schwarz jetzt ein Polizeigesetz verabschiedet, das Bürgerrechte einschränkt und verfassungswidrig ist.

Das neue Polizeigesetz erlaubt den Einsatz von Bodycams in Wohnungen. Dies verletzt das Freiheitsrecht auf Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Außerdem sind nun nahezu anlasslose Kontrollen erlaubt. Dadurch kann faktisch jeder Bürger bei jeder größeren Veranstaltung von der Polizei durchsucht werden. Verlierer dieser Politik sind einmal mehr die Bürger, deren Grundrechte massiv eingeschränkt werden.

Fakt ist auch: Keine dieser Maßnahmen hätte die Stuttgarter Krawallnacht verhindert. Keine dieser Maßnahmen macht unser Land sicherer. Dafür braucht es eine bessere Ausstattung der Polizei, aber auch Integrationsmaßnahmen und ausländerrechtliche Konsequenzen. Denn: Rund 85 Prozent der Tatverdächtigen der Krawallnacht haben einen Migrationshintergrund oder eine ausländische Staatsangehörigkeit. Doch keines dieser Themen packt der Innenminister entschieden genug an. Stattdessen werden Bürgerrechte mit Füßen getreten!

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Am Mittwoch, 30.09.2020 um 10.15 Uhr im Landtag: Zweite Beratung zum geplanten Polizeigesetz.
Drucksache 16/8484.

Live im Landtag unter: [LINK…]