Innere Sicherheit

Das Grundgesetz und die baden-württembergische Verfassung entwerfen das Leitbild für unsere Gesellschaft. Unser demokratischer Rechtsstaat garantiert Grundrechte wie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, auf Gleichberechtigung oder auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. 
So darf sich der Einzelne in unserer Gesellschaft in einer Weise entfalten, von der viele Menschen in anderen Ländern der Welt nur träumen können. Dabei kommt dem Staat die nicht einfache Aufgabe zu, ein friedliches und tolerantes Miteinander zu sichern. Der Staat muss die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit finden und wahren.
Dies ist Innenminister Strobl im Jahr 2018 nicht gelungen. Im sogenannten Fall Sigmaringen veröffentlichte Innenminister Strobl eine Pressemitteilung, in der er den Einsatz verdeckter Kräfte im Prinzenpark ankündigte, schon bevor das zuständige Polizeipräsidium Konstanz das entsprechende Sicherheitskonzept überhaupt verabschiedete. Mit seinen Äußerungen zum Polizeieinsatz sabotierte der Innenminister die polizeilichen Maßnahmen, die daraufhin abgebrochen wurden. In Ellwangen verhinderten mehr als 100 Flüchtlinge die Ingewahrsamnahme einer abzuschiebenden Person. Drei Tage dauerte es, bis die Polizei das Recht mit einem Großaufgebot der Polizei durchsetzte. Die Öffentlichkeit sollte von dem Vorfall in Ellwangen erst nichts erfahren. Uns war wichtig, dass sich der Landtag hinter die Polizei stellt und die Angriffe in einem Beschlussantrag verurteilt. Dass die Koalition hierzu einen Dringlichkeitsantrag der FDP benötigte, ist beschämend.
Nach einer Gruppenvergewaltigung in Freiburg erklärte das Innenministerium, der schon vor der Vergewaltigung als gefährlicher Intensivtäter bekannte Syrer sei aus polizeitaktischen Gründen nicht verhaftete worden. Tage später sagte das Polizeipräsidium Freiburg hingegen, die Polizei habe den Haftbefehl nicht vollzogen, weil sie nicht wusste, wo sich der Tatverdächtige aufhielt. Die Bildzeitung recherchierte jedoch, dass der Tatverdächtige vor der Vergewaltigung in seiner Wohnung war.
Wir sind den Fällen mit zahlreichen Initiativen nachgegangen. Während sich Innenminister Strobl medial als starker Mann inszeniert, kann er die Durchsetzung des Rechtsstaats nicht gewährleisten. Die Polizei leidet weiter unter Personalnot, Ausrüstungsmängeln und falschen Strukturen. So wurden dieEmpfehlungen der Evaluation der Polizeistrukturreformgerade mit Blick auf den Zuschnitt der Polizeipräsidien und der Abschaffung der Zentralen Unfallaufnahme nicht umgesetzt.Statt die Defizite in der Praxis anzugehen, will Innenminister Strobl das Polizeigesetz immer weiter verschärfen, obwohl erst 2017 die Sicherheitsgesetze im Land verschärft wurden und Maßnahmen wie die Quellen-TKÜ mangels geeigneter Software noch nicht angewendet werden. Innenminister Strobl kommt es offenbar nur darauf an, dass Befugnisse im Gesetz stehen. Die Praxis ist ihm egal. Mit seinen maßlosen Gesetzesänderungen heizt er jedoch die Stimmung an und befeuert er einen Wettlauf um das schärfste Polizeirecht. Relativiert werden so unsere Bürgerrechte. Die innere Sicherheit würde hingegen profitieren, wenn man zunächst die Anwendung vorhandener Möglichkeiten sicherstellt.

Unsere Ziele:

für die Polizei

  • in der Fläche durch insgesamt 1.000 neue Stellen vor allem in den 146 Polizeirevieren verstärken, der damit einhergehende Ausbau des Streifendienstes soll die Polizei wieder näher an den Bürger bringen, denn der Polizeibeamte muss wieder als „Dein Freund und Helfer“ erfahrbar sein und stärkere Präsenz gegen Diebesbanden zeigen,
  • zur schnellstmöglichen Besetzung der 1.000 Stellen die Neueinstellung von Polizeianwärtern entsprechend erhöhen und bundesweit für den Eintritt in den baden-württembergischen Polizeidienst werben,
  • das Landeskriminalamt vor allem in den Bereichen Staatsschutz (u. a. Terrorismus, Spionage) und organisierte Kriminalität durch Ermittlungsgruppen stärken, in denen Ermittler u. a. mit Spezialisten für die Auswertung des Internets, Islamwissenschaftlern und Dolmetschern zusammenarbeiten,
  • die LKA-Außenstelle „Zentrale Ermittlungen Grenzüberschreitende Kriminalität“ personell erweitern, um den Kampf gegen international agierende Bandenkriminalität z. B. im Bereich der Wohnungseinbrüche zu intensivieren,

beim Verfassungsschutz

  • im Bereich Islamismus für die Informationsbeschaffung und -auswertung 20 neue Stellen schaffen, davon sollen jeweils drei mit Islamwissenschaftlern bzw. Dolmetschern besetzt werden,
  • im Bereich Spionageabwehr für die Informationsbeschaffung und -auswertung sowie die Beratung von Unternehmen und staatlichen Stellen zwölf neue Stellen schaffen,
  • für die Öffentlichkeitsarbeit des Landesamtes in den Tätigkeitsbereichen Rechts- und Linksextremismus, Islamismus und Spionageabwehr insgesamt vier zusätzliche Stellen schaffen.

bei der Justiz

  • die gegenwärtige Personalstärke, die große Bürgernähe und die Effizienz der baden-württembergischen Justiz erhalten,
  • die Bewährungshilfe mit in ihren über 600 Ehrenamtlichen seiner jetzigen Organisationsform fortführen,
  • Maßnahmen zur Verkürzung der Dauer gerichtlicher Verfahren über dem vorhandenen Engagement beispielsweise im Jugendstrafrecht hinaus fördern, damit Bürger schneller zu ihrem Recht kommen, Straftäter zeitnah Konsequenzen erfahren,
  • die Landesstiftung „Opferschutz“ weiter stärken, damit sie auch in den nächsten Jahren ihre erfolgreiche und bundesweit einzigartige Arbeit fortsetzen kann.