Grün-Schwarz setzt faulen Kompromiss statt Ergebnis der Evaluation der Polizeireform um

Zur Ersten Beratung „Gesetz zur Umsetzung der Polizeistruktur 2020“ am 21.02.2019 im Landtag

Statt die polizeifachliche Forderung nach vierzehn Präsidien und Abschaffung der Zentralen Verkehrsunfallaufnahme umzusetzen, bleibt Koalition bei dreizehn Präsidien stehen

Anlässlich der ersten Beratung des von der Landesregierung eingebrachten Gesetzes zur Polizeistruktur 2020 sagte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Grün-Schwarz verkauft den Gesetzentwurf als Umsetzung der Empfehlungen der Evaluation der Polizeireform. Damit streut die Koalition der Bevölkerung aber Sand ins Auge, denn die zentralen polizeifachlichen Forderungen werden gerade nicht umgesetzt. Unmissverständlich empfahl die hochkarätig besetzte Evaluationskommission eine Polizeistruktur mit vierzehn Polizeipräsidien und die Abschaffung der Zentralen Verkehrsunfallaufnahme auf dem Land. Beide zentralen Forderungen werden nicht umgesetzt. Als wenn polizeifachlich notwendige Strukturen beliebige Jongliermasse sind, einigten sich Grüne und CDU auf dreizehn Polizeipräsidien und die Beibehaltung der Zentralen Verkehrsunfallaufnahme. Die Grünen sind nicht bereit, für eine leistungsstarke Polizei mehr Geld auszugeben. Die CDU lässt sich bei ihrem angeblichen Kernthema die Butter vom Brot nehmen, obwohl sie zuvor lauthals verkündet hatte, für vierzehn Polizeipräsidien zu stehen.

Leidtragende sind die innere Sicherheit, die Angehörigen der Polizei, die weiterhin in nicht optimalen Strukturen arbeiten müssen, und die Bevölkerung, die die Defizite beispielsweise dann  hautnah erfahren kann, wenn sie nach einem Unfall stundenlang auf die Polizei warten muss.“

Der Redebeitrag im Video:

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